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Konventionelle Schweinehaltung und Tierschutzgesetz

Konventionelle Schweinehaltung und Tierschutzgesetz Die gesellschaftliche Akzeptanz der konventionellen agrarischen Tierhaltungen schwindet zunehmend. Zu deutlich wird inzwischen die Diskrepanz zwischen den Anforderungen der grundlegenden Haltungsnormen des Tierschutzrechts und der tristen Realität in den Ställen wahrgenommen. Das gilt insbesondere auch für die Schweinemast. In dem Beitrag wird aufgezeigt, dass die Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zur Schweinehaltung nicht im Einklang mit zentralen Grundsatznormen des Tierschutzrechts stehen. Mastschweine werden nicht im Sinne von §2 Nr. 1 TierSchG nach ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht. Die konventionellen Haltungsbedingungen sind zudem für die Tiere aufgrund der massiven Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und damit einhergehenden Erkrankungen des Bewegungsapparats mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden und verstoßen damit auch gegen §2 Nr. 2 TierSchG. http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Natur und Recht Springer Journals

Konventionelle Schweinehaltung und Tierschutzgesetz

Natur und Recht , Volume 40 (3) – Mar 12, 2018

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Publisher
Springer Journals
Copyright
Copyright © 2018 by Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature
Subject
Law; Administrative Law; Environmental Law/Policy/Ecojustice; Water Policy/Water Governance/Water Management
ISSN
0172-1631
eISSN
1439-0515
DOI
10.1007/s10357-018-3310-9
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Abstract

Die gesellschaftliche Akzeptanz der konventionellen agrarischen Tierhaltungen schwindet zunehmend. Zu deutlich wird inzwischen die Diskrepanz zwischen den Anforderungen der grundlegenden Haltungsnormen des Tierschutzrechts und der tristen Realität in den Ställen wahrgenommen. Das gilt insbesondere auch für die Schweinemast. In dem Beitrag wird aufgezeigt, dass die Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zur Schweinehaltung nicht im Einklang mit zentralen Grundsatznormen des Tierschutzrechts stehen. Mastschweine werden nicht im Sinne von §2 Nr. 1 TierSchG nach ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht. Die konventionellen Haltungsbedingungen sind zudem für die Tiere aufgrund der massiven Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und damit einhergehenden Erkrankungen des Bewegungsapparats mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden und verstoßen damit auch gegen §2 Nr. 2 TierSchG.

Journal

Natur und RechtSpringer Journals

Published: Mar 12, 2018

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