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Keine erneute Auslegung des Planentwurfs nach Änderungen des Umweltberichts

Keine erneute Auslegung des Planentwurfs nach Änderungen des Umweltberichts 200 NuR (2018) 40: 200–205 Rechtsprechung gente festgesetzt. Das Plangebiet umfasst Teilflächen des FFH-Ge - keit dieser einstweiligen Anordnungen an deren sofortige biets „Modenbachniederung“ und des Europäischen Vogelschutzge- Durchführung geknüpft ist. Selbst wenn man schließlich biets „S. Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen G.heim und annimmt, dass die Durchführung des vorliegenden Be- H.hofen“, die sich auf bisher unbebaute Flächen des nördlichen Müh- schlusses bei der Republik Polen Auslegungszweifel her- lengeländes (insbesondere Flurstück Nr.  B) erstrecken, sowie Teil- vorruft, müssten diese unter Beachtung der allgemeinen flächen des förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit im Einvernehmen mit Modenbaches. Der Bebauungsplan sieht den Ausbau eines Teils des der Kommission ausgeräumt werden. nördlich des Betriebsgeländes gelegenen Wirtschaftsweges vor. Ein [118] Sollte ein Verstoß festgestellt werden, wird der Ge- Teil der nördlich davon gelegenen Wiesen- und Weideflächen (Flur - r ichtshof der Republik Polen ein an die Kommission zu zah- stück Nr. C) wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege lendes Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100 000 Euro und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt; vorgesehen ist unter anderem die Umsiedlung vorhandener Einzel- pro Tag – beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe des pflanzen bzw. Pflanzengruppen der Arten Krauser Ampfer http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Natur und Recht Springer Journals

Keine erneute Auslegung des Planentwurfs nach Änderungen des Umweltberichts

Natur und Recht , Volume 40 (3) – Mar 12, 2018

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Publisher
Springer Journals
Copyright
Copyright © 2018 by Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature
Subject
Law; Administrative Law; Environmental Law/Policy/Ecojustice; Water Policy/Water Governance/Water Management
ISSN
0172-1631
eISSN
1439-0515
DOI
10.1007/s10357-018-3314-5
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Abstract

200 NuR (2018) 40: 200–205 Rechtsprechung gente festgesetzt. Das Plangebiet umfasst Teilflächen des FFH-Ge - keit dieser einstweiligen Anordnungen an deren sofortige biets „Modenbachniederung“ und des Europäischen Vogelschutzge- Durchführung geknüpft ist. Selbst wenn man schließlich biets „S. Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen G.heim und annimmt, dass die Durchführung des vorliegenden Be- H.hofen“, die sich auf bisher unbebaute Flächen des nördlichen Müh- schlusses bei der Republik Polen Auslegungszweifel her- lengeländes (insbesondere Flurstück Nr.  B) erstrecken, sowie Teil- vorruft, müssten diese unter Beachtung der allgemeinen flächen des förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit im Einvernehmen mit Modenbaches. Der Bebauungsplan sieht den Ausbau eines Teils des der Kommission ausgeräumt werden. nördlich des Betriebsgeländes gelegenen Wirtschaftsweges vor. Ein [118] Sollte ein Verstoß festgestellt werden, wird der Ge- Teil der nördlich davon gelegenen Wiesen- und Weideflächen (Flur - r ichtshof der Republik Polen ein an die Kommission zu zah- stück Nr. C) wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege lendes Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100 000 Euro und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt; vorgesehen ist unter anderem die Umsiedlung vorhandener Einzel- pro Tag – beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe des pflanzen bzw. Pflanzengruppen der Arten Krauser Ampfer

Journal

Natur und RechtSpringer Journals

Published: Mar 12, 2018

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