Erratum zu: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln
Abstract
In Tabelle 1, erste Zeile, letzte Spalte (Bemerkungen zu Vitamin D) wurde angegeben, dass laut Gemeinsamer Expertenkommission von BVL/BfArM Vitamin D-haltige Präparate bis zu einer Tagesdosis von 20 µg noch als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) eingestuft werden können, während Präparate mit höheren Dosierungen als Arzneimittel anzusehen sind (BVL/BfArM 2016).