Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Zur Konturierung von „Unrecht“ und „Schuld“

Zur Konturierung von „Unrecht“ und „Schuld“ Von den Veranstaltern der Strafrechtslehrertagung wurde dazu eingeladen, Thesen aus einem aktuellen Forschungsprojekt im Rahmen eines Kurzvortrags zu präsentieren. Dementsprechend beruht das Thema auf mehreren vorangegangenen Publikationen, in denen jeweils Überlegungen zu Teilbereichen angestellt wurdenVgl. dazu Schmoller, Festschrift für Frisch, 2013, S. 237 ff.; ders., Festschrift für Kühl, 2014, S. 433 ff.; ders., Festschrift für Fuchs, 2014, S. 453 ff.. Im Folgenden sollen diese Überlegungen zu einem übergreifenden Konzept zusammengefasst werden. Dabei wird der (knappe) Vortragsstil beibehalten; für nähere Nachweise und eine ausführlichere Argumentation zu den einzelnen Bereichen darf auf die angeführten, bereits publizierten Arbeiten verwiesen werden.Das gewählte Thema ist dogmatisch-systematisch ausgerichtet. Die folgenden Überlegungen haben insofern wenige praktische Auswirkungen. Sie dienen vielmehr primär der Begriffsklärung. Allerdings handelt es sich um die zentralen Begriffe des Strafrechts: „Unrecht“ und „Schuld“.I.Keine gesicherte Abgrenzung von Unrecht und Schuld1.Unterschiedliche AnsätzeSeit der Entwicklung der finalen Handlungslehre ist die Konzeption von „Unrecht“ und „Schuld“ in Bewegung geraten. Die ursprüngliche „klassische“ Konzeption als in der Außenwelt liegendes „objektives“ Unrecht und in der Täterpsyche liegende „subjektive“ Schuld ließ sich (infolge der zunehmend anerkannten Unrechtsrelevanz des Vorsatzes) nicht aufrechthaltenDarstellung z. B. bei Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl. 1996, S. 565.. Eine Tendenz geht dahin, tatsächlich http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft de Gruyter

Zur Konturierung von „Unrecht“ und „Schuld“

Loading next page...
 
/lp/degruyter/zur-konturierung-von-unrecht-und-schuld-eogwDIz0TG
Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2017 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
ISSN
1612-703X
eISSN
1612-703X
DOI
10.1515/zstw-2017-0050
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

Von den Veranstaltern der Strafrechtslehrertagung wurde dazu eingeladen, Thesen aus einem aktuellen Forschungsprojekt im Rahmen eines Kurzvortrags zu präsentieren. Dementsprechend beruht das Thema auf mehreren vorangegangenen Publikationen, in denen jeweils Überlegungen zu Teilbereichen angestellt wurdenVgl. dazu Schmoller, Festschrift für Frisch, 2013, S. 237 ff.; ders., Festschrift für Kühl, 2014, S. 433 ff.; ders., Festschrift für Fuchs, 2014, S. 453 ff.. Im Folgenden sollen diese Überlegungen zu einem übergreifenden Konzept zusammengefasst werden. Dabei wird der (knappe) Vortragsstil beibehalten; für nähere Nachweise und eine ausführlichere Argumentation zu den einzelnen Bereichen darf auf die angeführten, bereits publizierten Arbeiten verwiesen werden.Das gewählte Thema ist dogmatisch-systematisch ausgerichtet. Die folgenden Überlegungen haben insofern wenige praktische Auswirkungen. Sie dienen vielmehr primär der Begriffsklärung. Allerdings handelt es sich um die zentralen Begriffe des Strafrechts: „Unrecht“ und „Schuld“.I.Keine gesicherte Abgrenzung von Unrecht und Schuld1.Unterschiedliche AnsätzeSeit der Entwicklung der finalen Handlungslehre ist die Konzeption von „Unrecht“ und „Schuld“ in Bewegung geraten. Die ursprüngliche „klassische“ Konzeption als in der Außenwelt liegendes „objektives“ Unrecht und in der Täterpsyche liegende „subjektive“ Schuld ließ sich (infolge der zunehmend anerkannten Unrechtsrelevanz des Vorsatzes) nicht aufrechthaltenDarstellung z. B. bei Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl. 1996, S. 565.. Eine Tendenz geht dahin, tatsächlich

Journal

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaftde Gruyter

Published: Mar 16, 2018

There are no references for this article.