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EuGH: Keine Dienstleistungsfreiheit für Uber

EuGH: Keine Dienstleistungsfreiheit für Uber CR 4/2018 Internet und E-Commerce – Rechtsprechung 245 dienst einordnen wird. Auf seine hilfsweise gestellte zweite Sinne einer weiten Ermächtigung nationaler und lokaler Regu- Vorlagefrage, ob der Schutz der Funktionsfähigkeit des Taxen- lierer beantwortet hat. Nicht nur die Kompetenzfrage, sondern gewerbes als Teil der öffentlichen Ordnung eine Beschränkung auch die materiale Frage guter Regulierung wird jeweils sektor- der Uber-Angebote rechtfertigen könne, wird der BGH also vo- spezifisch strukturangemessen zu adressieren sein. Diese Ant- raussichtlich keine Antwort erhalten. worten können für sharing economy-Angebote à la Airbnb grundlegend anders ausfallen als für Uber. Ein Differenzie- Insgesamt ist der Ausgang der europäischen Gerichtsverfahren rungskriterium wird dabei aus der Perspektive des Rechts der für Uber von nicht zu unterschätzender Bedeutung, nachdem Dienstleistungen der Informationsgesellschaft sein, wie eng im das Unternehmen auf dem Wachstumsmarkt China im We- jeweiligen Geschäftsmodell und bei der jeweils angebotenen sentlichen dem Konkurrenten Didi Chuxing überlassen muss- Dienstleistung die Verknüpfung zwischen Informationsver- te und das Wachstum in den USA durch die Marktanteils- mittlung und realer Dienstleistungserbringung ist. Diese Frage gewinne des Konkurrenten Lyft gedrosselt wurde. Der Erfolg hat der EuGH für Uber in denkwürdiger Klarheit beantwortet. des Angebots wird stark durch Netzwerkeffekte gefördert. Je mehr Fahrer involviert sind und je http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Computer und Recht de Gruyter

EuGH: Keine Dienstleistungsfreiheit für Uber

Computer und Recht , Volume 34 (4): 3 – Apr 1, 2018

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2018 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
2194-4172
eISSN
2194-4172
DOI
10.9785/cr-2018-340408
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Abstract

CR 4/2018 Internet und E-Commerce – Rechtsprechung 245 dienst einordnen wird. Auf seine hilfsweise gestellte zweite Sinne einer weiten Ermächtigung nationaler und lokaler Regu- Vorlagefrage, ob der Schutz der Funktionsfähigkeit des Taxen- lierer beantwortet hat. Nicht nur die Kompetenzfrage, sondern gewerbes als Teil der öffentlichen Ordnung eine Beschränkung auch die materiale Frage guter Regulierung wird jeweils sektor- der Uber-Angebote rechtfertigen könne, wird der BGH also vo- spezifisch strukturangemessen zu adressieren sein. Diese Ant- raussichtlich keine Antwort erhalten. worten können für sharing economy-Angebote à la Airbnb grundlegend anders ausfallen als für Uber. Ein Differenzie- Insgesamt ist der Ausgang der europäischen Gerichtsverfahren rungskriterium wird dabei aus der Perspektive des Rechts der für Uber von nicht zu unterschätzender Bedeutung, nachdem Dienstleistungen der Informationsgesellschaft sein, wie eng im das Unternehmen auf dem Wachstumsmarkt China im We- jeweiligen Geschäftsmodell und bei der jeweils angebotenen sentlichen dem Konkurrenten Didi Chuxing überlassen muss- Dienstleistung die Verknüpfung zwischen Informationsver- te und das Wachstum in den USA durch die Marktanteils- mittlung und realer Dienstleistungserbringung ist. Diese Frage gewinne des Konkurrenten Lyft gedrosselt wurde. Der Erfolg hat der EuGH für Uber in denkwürdiger Klarheit beantwortet. des Angebots wird stark durch Netzwerkeffekte gefördert. Je mehr Fahrer involviert sind und je

Journal

Computer und Rechtde Gruyter

Published: Apr 1, 2018

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