Abstract
GPRZeitschrift für das Privatrecht der Europäischen UnionEuropean Union Private Law ReviewRevue de droit privé de l’Union européenne1/201815. JahrgangS. 1 – 52 Februar 2018Editorial2018: Interaktives DrehbuchschreibenWieder ein Jahreswechsel, wieder ein Stabwechsel. Malte Kramme hat zwei Jahre erfolgreich die Zeitschrift geleitet. Selten wardie politische Aktualität so dominant wie 2016/2017: Die BrexitEntscheidung hat auch für das Privatrecht der Union entscheidende Auswirkungen, nicht zufällig sind die Rechte der im Vereinigten Königreich lebenden Unionsbürger eines der zentralenThemen. Ob es wirklich so weit gelöst ist, wie Theresa May undJean-Claude Juncker wenige Tage vor Druck dieses Editorialssagten, ob am Ende „soft“, „hard“ oder gar „snap“ den Modusder Trennung bezeichnen werden, war bei Druck schon wiederunklar. Malte Kramme hat auch als Erstherausgeber des erstendeutschsprachigen Buches zum Brexit umfassende Kompetenzbewiesen. GPR profitiert von seinen Fähigkeiten sehr. Wir danken ihm herzlich und sind froh, dass er uns als Mitherausgebererhalten bleibt.Auch für die weiter unruhige Zukunft ist vorgesorgt. MatthiasLehmann, in London ebenso zu Hause wie in Paris und seit einiger Zeit federführend im deutsch-französischen Projekt für eingemeinsames Wirtschaftsrecht aktiv, übernimmt. Über das Projekt informiert ein Schwerpunkt in GPR 6/2017. Dass die neuepolitische Dynamik aus Paris nicht nur mit Blick auf den 29.3.2019 juristische Folgen haben wird, ist wahrscheinlich. GPR hatimmer schon aus wohlerwogenen Gründen die Dreisprachigkeitgepflegt, gegen alle Unbeweglichkeiten rechts wie links desRheins; jetzt, da die deutsch-französische Perspektive politischneues Gewicht bekommt, sind wir schon da und können unsererLeserschaft versichern, dass alle privatrechtlich relevanten Entwicklungen angemessenes Echo finden werden.Derzeit ist zu hoffen, dass der Brexit ein isolierter Störfallbleibt. Sicher ist es nicht, das ganze politische Gefüge verliertan Stabilität, und wieder stehen auch privatrechtsrelevante Themen im Raum. Lassen wir den mediterranen Zweikampf beiseite, in dem Italien und Spanien offenbar darin wetteifern, dankinnerer Probleme jeweils nicht zur drittstärksten Macht der Union zu werden. Die – bei allem Verständnis für andersartige Prägungen sei es gesagt – bewusst gegen Werte und Normen derUnion gerichtete Politik jedenfalls zweier Mitgliedstaaten ausder Erweiterungsrunde 2004 hingegen speist sich bekanntlichaus inneren Problemen, richtet aber ganz andere Schäden an.Dass die Union Entscheidendes zur Bekämpfung dieser Probleme leistet, interessiert aus dieser inneren Perspektive nicht.Dass das politische Gewicht dieser Staaten in Brüssel jetzt schonleidet, dass die differenzierte Integration Tag für Tag attraktiverwird, ebenfalls nicht.Nicht übersehen sollten die Handelnden jedenfalls eines: Derzeit und vor allem 2018 wird interaktiv das Drehbuch für denAustritt eines wichtigen Staates geschrieben. Jeder neue Fall wirdleichter zu bewältigen sein: jedenfalls für die Union. Sollten sichStaaten mit großer kontinentaler Rechtstradition (man denkenur an Ungarns neues ZGB) gegen den jeweiligen europafreundlichen Teil ihrer Bürger verabschieden wollen, so würden sie freilich anders als Britannien nicht (günstigstenfalls) ein Bewusstsein jahrhundertelanger Hegemonie und Eigenart ausleben, sondern einen historisch eigentlich naheliegenden Prozess abbrechen. Das würde, ganz banal, alle freuen, die mit ihnen umTransferleistungen konkurrieren. Wichtiger: Die Union würdegeschlossener besser funktionieren, ist sie doch Wert- undRechtsgemeinschaft; wer mit den Werten der Union zugleich seine eigene Tradition verleugnet, stellt sich selbst den Stuhl vor dieTür; und wer nach wenigen Jahren geht, umgeben von Bleibenden, geht aus der gefühlten Abhängigkeit in die reale. Es bliebenach einem Hungexit oder Polexit nur noch die Brücke des (zeitweise) gemeinsam gesetzten und gelebten Rechts. Umso wichtiger ist, es für jede Eventualität zu pflegen.Prof. Dr. Christian Baldus, Heidelberg
Journal
Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht
– de Gruyter
Published: Mar 1, 2018