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2| RRa 1 / 2018Staudinger/Ruks, Das neue Pauschalreiserecht – Auswirkungen für Veranstalter und VertriebAufsätzeDas neue Pauschalreiserecht – Auswirkungen für Veranstalter und VertriebProf. Dr. Ansgar Staudinger/Rudi Ruks, Bielefeld*I. Europäische RechtsetzungDer supranationale Gesetzgeber hat die Pauschalreiserichtlinie von 19901 überarbeitet und novellierte Vorgaben2 erlassen, die von den Mitgliedstaaten in ihrer jeweiligen Umsetzung ab dem 1.7.2018 anzuwenden sind. Anders als zuvor istder Nachfolgerechtsakt gemäß seines Art. 4 vollharmonisierend. In seinem Anwendungsbereich dürfen Mitgliedstaatendamit weder strengere noch mildere Rechtsvorschriften erlassen. Diese unterliegen dann dem Gebot der richtlinienkonformen Auslegung anhand des neuen europäischenRechtsakts.Die supranationalen Regelungen bezwecken die Anpassung des Pauschalreiserechts an die Entwicklungen des Reisemarktes, z.B. Internet-Buchungen oder die individualisierte Möglichkeit der Reisezusammenstellung.3 Hierzu hat dieEuropäische Legislative einschlägige Judikatur des EuGH4 inGesetzesform gegossen und eine Gleichstellung mit OnlineBuchungen verfolgt.5Außerdem enthält die Richtlinie Vorschriften für sog. verbundene Reiseleistungen, die ein alternatives Geschäftsmodell zur klassischen Pauschalreise darstellen.6 Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Kunde in bestimmten Situationen mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise bucht. Dieses verbindendeElement führt dazu, dass Kunden einen „Basisschutz“ erhalten, und zwar bestehend aus Informationspflichten sowiegegebenenfalls einer Insolvenzabsicherung des Vermittlers.noch für einige Zeit eine Zweispurigkeit, nämlich ein Nebeneinander des früheren und novellierten Reiserechts, geben.Bei der Pauschalreise handelt es sich
ReiseRecht aktuell – de Gruyter
Published: Mar 1, 2018
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