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CR Report CR 3/2018 R31 bezwecke. Aufgrund eines derartigen Verbots könne das Online-An- Internet und E-Commerce gebot des Einzelhändlers über eine solche Preisvergleichsmaschine nicht aufgefunden werden, was zu einer wesentlichen Beschränkung des Einzelhändlers im Online-Handel führe. Der BGH wies die Nicht- zulassungsbeschwerde somit zurück. BGH: Rechtswidrige Beschränkungen beim Online- Entscheidungen des EuGH: Bereits mit Urt. v. 13.10.2011 (EuGH, Urt. Vertrieb v. 13.10.2011 – Rs. C-439/09) hat der EuGH in Sachen „Pierre Fabre“ entschieden, dass ein generelles Verbot des Online-Vertriebs gegen In einer Kartellverwaltungssache hat der BGH mit Beschluss vom das Kartellverbot verstößt. Letztes Jahr urteilte der EuGH jedoch, dass 12.12.2017 (BGH, Beschl. v. 12.12.2017 – KVZ 41/17) eine Entscheidung der Luxuswarenhersteller Coty Germany GmbH seinen Händlern den des BKartA bestätigt, wonach es der deutschen Vertriebsgesellschaft Vertrieb über Online-Marktplätze untersagen darf (EuGH, Urt. v. der ASICS-Gruppe untersagt wird, ihren Händlern durch neue Verträ- 6.6.2017 – Rs. C-230/16). Auf beide Entscheidungen nahm der BGH in ge verschiedene Beschränkungen für den Selektivvertrieb über das seiner aktuellen Entscheidung Bezug. Internet vorzugeben. Erste Reaktion aus der Praxis: Der Präsident des BKartA, Andreas Zum Sachverhalt: Die ASICS Corporation produziert Sportschuhe, Mundt, wies darauf hin, dass Händler im Netz den Großteil ihrer Um- Sporttextilien und Sport-Accessoires, insbesondere im http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Computer und Recht de Gruyter

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Computer und Recht , Volume 34 (3): 3 – Mar 1, 2018

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de Gruyter
Copyright
© 2018 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
2194-4172
eISSN
2194-4172
DOI
10.9785/cr-2018-340319
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Abstract

CR 3/2018 R31 bezwecke. Aufgrund eines derartigen Verbots könne das Online-An- Internet und E-Commerce gebot des Einzelhändlers über eine solche Preisvergleichsmaschine nicht aufgefunden werden, was zu einer wesentlichen Beschränkung des Einzelhändlers im Online-Handel führe. Der BGH wies die Nicht- zulassungsbeschwerde somit zurück. BGH: Rechtswidrige Beschränkungen beim Online- Entscheidungen des EuGH: Bereits mit Urt. v. 13.10.2011 (EuGH, Urt. Vertrieb v. 13.10.2011 – Rs. C-439/09) hat der EuGH in Sachen „Pierre Fabre“ entschieden, dass ein generelles Verbot des Online-Vertriebs gegen In einer Kartellverwaltungssache hat der BGH mit Beschluss vom das Kartellverbot verstößt. Letztes Jahr urteilte der EuGH jedoch, dass 12.12.2017 (BGH, Beschl. v. 12.12.2017 – KVZ 41/17) eine Entscheidung der Luxuswarenhersteller Coty Germany GmbH seinen Händlern den des BKartA bestätigt, wonach es der deutschen Vertriebsgesellschaft Vertrieb über Online-Marktplätze untersagen darf (EuGH, Urt. v. der ASICS-Gruppe untersagt wird, ihren Händlern durch neue Verträ- 6.6.2017 – Rs. C-230/16). Auf beide Entscheidungen nahm der BGH in ge verschiedene Beschränkungen für den Selektivvertrieb über das seiner aktuellen Entscheidung Bezug. Internet vorzugeben. Erste Reaktion aus der Praxis: Der Präsident des BKartA, Andreas Zum Sachverhalt: Die ASICS Corporation produziert Sportschuhe, Mundt, wies darauf hin, dass Händler im Netz den Großteil ihrer Um- Sporttextilien und Sport-Accessoires, insbesondere im

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Published: Mar 1, 2018

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