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Zur Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen gem. § 627 I BGB

Zur Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen gem. § 627 I BGB Juristische Rundschau; 2016(1): 11­18 Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht Zur Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen gem. §627 I BGB BGH, Urt. v. 13.11.2014 ­ III ZR 101/14 DOI 10.1515/juru-2015-0032 Jugendarbeitsschutzgesetz, Behindertengesetz, Bundesseuchengesetz, bestimmte Schutzimpfungen, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung. Diese Leistungen sind nicht auf die Einsatzzeit anzurechnen. ... 5. Zur Wahrung der Aufgaben im Betrieb besucht der Betriebsarzt in regelmäßigen Abständen den Betrieb, wobei die Termine jeweils zwischen der Firma und dem Betriebsarzt abgestimmt werden. ...« BGB §627 Abs.1; ASiG §8 Abs.1 S.2 Zur Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen nach §627 Abs.1 BGB. BGH, Urt. v. 13.11.2014 ­ III ZR 101/14 1 Die Parteien ­ die Kl. ist von Beruf Internistin und Betriebsärztin; die Bekl. betreibt ein zahntechnisches Labor in B. ­ streiten um die Wirksamkeit der Kündigung einer Vereinbarung über betriebsärztliche Leistungen und insoweit um die Anwendbarkeit von §627 Abs.1 BGB. 2 Die Parteien schlossen unter dem 1.Juli 1994 einen Vertrag über die »arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung nach den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes vom 12.Dezember 1973«. Zu den Aufgaben der Kl. hieß es näher in Ziff. II: »1. Der Betriebsarzt nimmt die Aufgaben wahr, die sich für einen Betriebsarzt aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben. Maßgebend ist insbesondere inhaltlich §3 http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Juristische Rundschau de Gruyter

Zur Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen gem. § 627 I BGB

Juristische Rundschau , Volume 2016 (1) – Jan 1, 2016

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2016 by the
ISSN
0022-6920
eISSN
1612-7064
DOI
10.1515/juru-2015-0032
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Abstract

Juristische Rundschau; 2016(1): 11­18 Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht Zur Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen gem. §627 I BGB BGH, Urt. v. 13.11.2014 ­ III ZR 101/14 DOI 10.1515/juru-2015-0032 Jugendarbeitsschutzgesetz, Behindertengesetz, Bundesseuchengesetz, bestimmte Schutzimpfungen, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung. Diese Leistungen sind nicht auf die Einsatzzeit anzurechnen. ... 5. Zur Wahrung der Aufgaben im Betrieb besucht der Betriebsarzt in regelmäßigen Abständen den Betrieb, wobei die Termine jeweils zwischen der Firma und dem Betriebsarzt abgestimmt werden. ...« BGB §627 Abs.1; ASiG §8 Abs.1 S.2 Zur Kündigung eines Vertrags über betriebsärztliche Leistungen nach §627 Abs.1 BGB. BGH, Urt. v. 13.11.2014 ­ III ZR 101/14 1 Die Parteien ­ die Kl. ist von Beruf Internistin und Betriebsärztin; die Bekl. betreibt ein zahntechnisches Labor in B. ­ streiten um die Wirksamkeit der Kündigung einer Vereinbarung über betriebsärztliche Leistungen und insoweit um die Anwendbarkeit von §627 Abs.1 BGB. 2 Die Parteien schlossen unter dem 1.Juli 1994 einen Vertrag über die »arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung nach den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes vom 12.Dezember 1973«. Zu den Aufgaben der Kl. hieß es näher in Ziff. II: »1. Der Betriebsarzt nimmt die Aufgaben wahr, die sich für einen Betriebsarzt aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben. Maßgebend ist insbesondere inhaltlich §3

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Juristische Rundschaude Gruyter

Published: Jan 1, 2016

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