Access the full text.
Sign up today, get DeepDyve free for 14 days.
Entscheidungen Anmerkung Lis Die landgerichtlichen Beschwerdekammern in Hamburg und Mannheim entschieden zudem über die Beschlagnahmefreiheit jener Unterlagen, die ebenfalls im Gewahrsam der beauftragten Rechtsanwälte lagerten. Während das LG Mannheim den Beschlagnahmeschutz über § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO unter Berücksichtigung des damals neu gefassten § 160a StPO, wonach die geschützte Berufsgruppe um die Rechtsanwälte erweitert wurde, bestätigte,25 hielt das LG Hamburg in seinem knapp zwei Jahre früher erschienenen Beschluss die Beschlagnahme für rechtmäßig. Die Argumentation des LG Hamburg folgte einer restriktiven Auffassung, wonach der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StPO vielfach auf die Beziehung des Beschuldigten zu seinem Verteidiger in einem gegen ihn geführten Verfahren reduziert wird.26 Danach soll die Beweisgewinnung bei einem Dritten auch dann zulässig sein, wenn es sich um Beweisobjekte handelt, die aus einem Vertrauensverhältnis eines im konkreten Verfahren nichtbeschuldigten Dritten zu seinem zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger stammen, die aber in einem gegen den Dritten geführten Verfahren vor Beschlagnahme geschützt wären.27 Diese enge, zu Recht kritisierte28 Auffassung dürfte so nicht mehr zu halten sein. Das LG Braunschweig hat zutreffend aufgeführt, dass die Beschlagnahme beim Unternehmen in der Rolle eines Nichtbeschuldigten auch dann unzulässig ist, wenn Erkenntnisse betroffen sind, die straf- oder
Strafverteidiger – de Gruyter
Published: May 1, 2016
Read and print from thousands of top scholarly journals.
Already have an account? Log in
Bookmark this article. You can see your Bookmarks on your DeepDyve Library.
To save an article, log in first, or sign up for a DeepDyve account if you don’t already have one.
Copy and paste the desired citation format or use the link below to download a file formatted for EndNote
Access the full text.
Sign up today, get DeepDyve free for 14 days.
All DeepDyve websites use cookies to improve your online experience. They were placed on your computer when you launched this website. You can change your cookie settings through your browser.