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Regeln der OECD für Datenzugriffe von Geheimdiensten

Regeln der OECD für Datenzugriffe von Geheimdiensten 36 Nachrichten AfP 1/2023 denen die US-Nachrichtendienste zu einer Änderung ihrer Sig- Vorschau bei Getty regelmäßig eingebetteten Wasserzeichen naldienste verpflichtet werden, damit ihre Datensammlungen erkennbar seien. Die Nutzung durch die KI-Software sei keine „notwendig und verhältnismäßig“ sind. Es soll auch ein Be- freie Bearbeitung, weil die KI nicht selbst schöpferisch tätig schwerderechtsweg bei Verstößen eröffnet sein. Eine umfang- werden könne. reiche Stellungnahme der US-Regierung und der EU-Kommis- In den USA hat eine Gruppe von Künstlerinnen in Kalifornien sion legt dar, dass Unternehmen, die sich dem so gestalteten ebenfalls eine Klage auf Entschädigung gegen einen weiteren „EU-US Data Privacy Network“ unterwerfen, ihre Daten kon- Betreiber von KI-Kunstgeneratoren eingereicht. Sie rügen, dass form mit Art. 45 DSGVO angemessen schützen. die Software mit zahlreichen ihrer Bilder gefüttert wurde, um Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen Angemessen- sie zu trainieren. Hierfür hätten sie nicht die erforderliche Zu- heitsbeschluss in die Abstimmung gegeben. Im nächsten Schritt stimmung erteilt. Die unautorisierte Nutzung ihrer Bilder ver- werden nun die Mitgliedstaaten und die europäischen Daten- letze das Urheberecht, den Digital Millenium Act sowie das ka- schutzbehörden Stellungnahmen abgeben. Letztere haben aber lifornische Wettbewerbsrecht. Besonders schwer wiege, dass ebenso wie das Europaparlament nur ein Beratungs- aber kein http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht de Gruyter

Regeln der OECD für Datenzugriffe von Geheimdiensten

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2023 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
0949-2100
eISSN
2366-0945
DOI
10.9785/afp-2023-540116
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Abstract

36 Nachrichten AfP 1/2023 denen die US-Nachrichtendienste zu einer Änderung ihrer Sig- Vorschau bei Getty regelmäßig eingebetteten Wasserzeichen naldienste verpflichtet werden, damit ihre Datensammlungen erkennbar seien. Die Nutzung durch die KI-Software sei keine „notwendig und verhältnismäßig“ sind. Es soll auch ein Be- freie Bearbeitung, weil die KI nicht selbst schöpferisch tätig schwerderechtsweg bei Verstößen eröffnet sein. Eine umfang- werden könne. reiche Stellungnahme der US-Regierung und der EU-Kommis- In den USA hat eine Gruppe von Künstlerinnen in Kalifornien sion legt dar, dass Unternehmen, die sich dem so gestalteten ebenfalls eine Klage auf Entschädigung gegen einen weiteren „EU-US Data Privacy Network“ unterwerfen, ihre Daten kon- Betreiber von KI-Kunstgeneratoren eingereicht. Sie rügen, dass form mit Art. 45 DSGVO angemessen schützen. die Software mit zahlreichen ihrer Bilder gefüttert wurde, um Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen Angemessen- sie zu trainieren. Hierfür hätten sie nicht die erforderliche Zu- heitsbeschluss in die Abstimmung gegeben. Im nächsten Schritt stimmung erteilt. Die unautorisierte Nutzung ihrer Bilder ver- werden nun die Mitgliedstaaten und die europäischen Daten- letze das Urheberecht, den Digital Millenium Act sowie das ka- schutzbehörden Stellungnahmen abgeben. Letztere haben aber lifornische Wettbewerbsrecht. Besonders schwer wiege, dass ebenso wie das Europaparlament nur ein Beratungs- aber kein

Journal

AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrechtde Gruyter

Published: Feb 1, 2023

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