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Problems in “Proverbs”.

Problems in “Proverbs”. D r i v e r, Problems in "Proverbs" Torhüter nicht zu den Leviten gerechnet seien. Die Fortsetzung von v. se a haben wir nach dem oben Bemerkten in v. 88 von i^nN an. tPTiüs wird von fast allen Neueren nach II Chr 23 gedeutet als ,,vom Dienste befreit". Ganz treffend ist das aber nicht; denn sie hatten ja Tag und Nacht Dienst Es können also nur die unerläßlichen Ruhepausen während des Dienstes gemeint sein. Und welche Leviten hatten denn Tag und Nacht Dienst? Die Sänger und die beim Opfern Tätigen gewiß nicht. Ebensowenig ihre Familienhäupter. Mithin kann ü*nbb "MöNI nicht Subjekt sein. Ohne ausdrückliches Subjekt aber ist üvnüö rVöiöb:i unverständlich. Die Ergänzung ,,weilen sie" R ist unzulässig. Man erwartet freilich so etwas. Schon V fingiert morabantur. Auch kann timöö die konditionale Färbung ,,wenn sie dienstfrei sind" nur haben als Apposition zu einem ausgedrückten Subjekt. In v. 84 stört tnöfin.' Seine einfache Streichung ist aber -. hier ebensowenig zu billigen wie 8 äs. Lies: : f jn rvro triJTört v-oa rwia vrp mrm swab 24 o-nbrt VÖT :n* bM ü^N-ift drt Wiöfio ^ se. 25 GUT» s o-nnüD ms»ba " wV* . Drnara» wa ss ist vor das http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für die Alttestamentliche Wissenschaft de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
0044-2526
eISSN
1613-0103
DOI
10.1515/zatw.1932.50.1.141
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Abstract

D r i v e r, Problems in "Proverbs" Torhüter nicht zu den Leviten gerechnet seien. Die Fortsetzung von v. se a haben wir nach dem oben Bemerkten in v. 88 von i^nN an. tPTiüs wird von fast allen Neueren nach II Chr 23 gedeutet als ,,vom Dienste befreit". Ganz treffend ist das aber nicht; denn sie hatten ja Tag und Nacht Dienst Es können also nur die unerläßlichen Ruhepausen während des Dienstes gemeint sein. Und welche Leviten hatten denn Tag und Nacht Dienst? Die Sänger und die beim Opfern Tätigen gewiß nicht. Ebensowenig ihre Familienhäupter. Mithin kann ü*nbb "MöNI nicht Subjekt sein. Ohne ausdrückliches Subjekt aber ist üvnüö rVöiöb:i unverständlich. Die Ergänzung ,,weilen sie" R ist unzulässig. Man erwartet freilich so etwas. Schon V fingiert morabantur. Auch kann timöö die konditionale Färbung ,,wenn sie dienstfrei sind" nur haben als Apposition zu einem ausgedrückten Subjekt. In v. 84 stört tnöfin.' Seine einfache Streichung ist aber -. hier ebensowenig zu billigen wie 8 äs. Lies: : f jn rvro triJTört v-oa rwia vrp mrm swab 24 o-nbrt VÖT :n* bM ü^N-ift drt Wiöfio ^ se. 25 GUT» s o-nnüD ms»ba " wV* . Drnara» wa ss ist vor das

Journal

Zeitschrift für die Alttestamentliche Wissenschaftde Gruyter

Published: Jan 1, 1932

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