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Leserbrief

Leserbrief EHEC Zu der Mitteilung ,,Nachweis von Enterohamorrhagischcn E. coli (EHEC) und der Vcroloxine i und U von E. coir von V. Jansen und M. Krieg [J Lab Med 1998;22(l):56-60] Die Mitteilung von Jansen und Krieg verdient einige Ergänzungen: - Bezüglich der Nomenklatur sind zusätzlich EAEC und DAEC zu erwähnen. - Mit den Indikationen für den EHEC-Nachweis im Stuhl bin ich keinesfalls einverstanden und will dies begründen: Daß ein niedergelassener, klinisch tätiger Arzt sich tatsächlich eine Stuhlprobe selbst genau und bei guter Beleuchtung ansieht, ist in Deutschland die Ausnahme. In der Klinik ist es ähnlich. Schließlich gibt es dafür keine Gebührenziffer. §12 Abs. l SGB V bestimmt: ,,Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Daß die Untersuchungen von Stuhlproben nach dem angegebenen Algorithmus diese Bedingungen erfüllen, ist weder dargetan, noch anhand von Studien und Kostenanalysen belegt. Insbesondere wird nicht dargetan, wie hoch die Kosten und Risiken der vielen Fehldiagnosen und der vielen unnötigen und teuren Untersuchungen sind, die vorgenommen werden, weil man nicht auf EHEC untersucht hat: Explorative Chirurgie, Hemicolektomien, Koloskopien, Bariumkontrastdarstellungen und Appendektomien [l, 2]. Zu den beliebten Fehldiagnosen zählen nicht-bakterielle Kolitiden, ischämische Kolitiden, Appendicitis und Intussuszeption [3]. Die http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Laboratoriums Medizin / Journal of Laboratory Medicine de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
0342-3026
eISSN
1439-0477
DOI
10.1515/labm.1998.22.4.250
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Abstract

EHEC Zu der Mitteilung ,,Nachweis von Enterohamorrhagischcn E. coli (EHEC) und der Vcroloxine i und U von E. coir von V. Jansen und M. Krieg [J Lab Med 1998;22(l):56-60] Die Mitteilung von Jansen und Krieg verdient einige Ergänzungen: - Bezüglich der Nomenklatur sind zusätzlich EAEC und DAEC zu erwähnen. - Mit den Indikationen für den EHEC-Nachweis im Stuhl bin ich keinesfalls einverstanden und will dies begründen: Daß ein niedergelassener, klinisch tätiger Arzt sich tatsächlich eine Stuhlprobe selbst genau und bei guter Beleuchtung ansieht, ist in Deutschland die Ausnahme. In der Klinik ist es ähnlich. Schließlich gibt es dafür keine Gebührenziffer. §12 Abs. l SGB V bestimmt: ,,Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Daß die Untersuchungen von Stuhlproben nach dem angegebenen Algorithmus diese Bedingungen erfüllen, ist weder dargetan, noch anhand von Studien und Kostenanalysen belegt. Insbesondere wird nicht dargetan, wie hoch die Kosten und Risiken der vielen Fehldiagnosen und der vielen unnötigen und teuren Untersuchungen sind, die vorgenommen werden, weil man nicht auf EHEC untersucht hat: Explorative Chirurgie, Hemicolektomien, Koloskopien, Bariumkontrastdarstellungen und Appendektomien [l, 2]. Zu den beliebten Fehldiagnosen zählen nicht-bakterielle Kolitiden, ischämische Kolitiden, Appendicitis und Intussuszeption [3]. Die

Journal

Laboratoriums Medizin / Journal of Laboratory Medicinede Gruyter

Published: Jan 1, 1998

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