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Kausalität und Naturgesetze im italienischen Strafrecht

Kausalität und Naturgesetze im italienischen Strafrecht RECHTSPRECHUNG Kausalität und Naturgesetze im italienischen Strafrecht 1 Von Prof. Dr. Mauro Catenacci, Universität Teramo (Italien) Mit dem Ausdruck ,,sentenza Franzese" (nach dem Namen des Angeklagten) wird heute eine sehr bedeutende Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts zum Thema ,,Feststellung der Kausalität" bezeichnet. Es geht um eine Frage, die auf die von Karl Engisch begründete Lehre der sogenannten gesetzmäßigen Bedingung zurückzuführen ist und noch heute im Mittelpunkt der strafrechtlichen Diskussion steht: ,,Unter welchen Bedingungen" ­ so lautet die Frage ­ ,,kann ein von einem wissenschaftlich anerkannten Naturgesetz behaupteter Kausalzusammenhang auch vom Strafrichter angenommen und im konkreten Fall angewendet werden?" Für lange Zeit war diese Frage in der italienischen Strafrechtswissenschaft sehr umstritten 2, bis die Franzese-Entscheidung im September 2002 hierzu eine feste Richtlinie gab. Die Antwort des Kassationsgerichts auf die erwähnte Frage kann wie folgt zusammengefasst werden: Die Kenntnisnahme von der Existenz eines Naturgesetzes stellt nur die erste Stufe der Kausalerklärung eines Erfolgs dar, weil es dem Strafrichter ohne Weiteres zusteht, als zweite Stufe die effektive Anwendbarkeit des Naturgesetzes auf den Fall durch den vernünftigen Ausschluss anderer, naturgesetzlich ebenso fundierter Kausalerklärungen zu überprüfen 3. Diese Antwort klingt klar und einfach; sie setzt aber die Analyse eines ziemlich komplizierten Problembereichs voraus, die http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright ? 2008 Walter de Gruyter All rights reserved
Subject
Auslandsrundschau
ISSN
0084-5310
eISSN
1612-703X
DOI
10.1515/ZSTW.2008.447
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Abstract

RECHTSPRECHUNG Kausalität und Naturgesetze im italienischen Strafrecht 1 Von Prof. Dr. Mauro Catenacci, Universität Teramo (Italien) Mit dem Ausdruck ,,sentenza Franzese" (nach dem Namen des Angeklagten) wird heute eine sehr bedeutende Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts zum Thema ,,Feststellung der Kausalität" bezeichnet. Es geht um eine Frage, die auf die von Karl Engisch begründete Lehre der sogenannten gesetzmäßigen Bedingung zurückzuführen ist und noch heute im Mittelpunkt der strafrechtlichen Diskussion steht: ,,Unter welchen Bedingungen" ­ so lautet die Frage ­ ,,kann ein von einem wissenschaftlich anerkannten Naturgesetz behaupteter Kausalzusammenhang auch vom Strafrichter angenommen und im konkreten Fall angewendet werden?" Für lange Zeit war diese Frage in der italienischen Strafrechtswissenschaft sehr umstritten 2, bis die Franzese-Entscheidung im September 2002 hierzu eine feste Richtlinie gab. Die Antwort des Kassationsgerichts auf die erwähnte Frage kann wie folgt zusammengefasst werden: Die Kenntnisnahme von der Existenz eines Naturgesetzes stellt nur die erste Stufe der Kausalerklärung eines Erfolgs dar, weil es dem Strafrichter ohne Weiteres zusteht, als zweite Stufe die effektive Anwendbarkeit des Naturgesetzes auf den Fall durch den vernünftigen Ausschluss anderer, naturgesetzlich ebenso fundierter Kausalerklärungen zu überprüfen 3. Diese Antwort klingt klar und einfach; sie setzt aber die Analyse eines ziemlich komplizierten Problembereichs voraus, die

Journal

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaftde Gruyter

Published: Aug 1, 2008

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