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Ein unausrottbares Mißverständnis Von Dr. Alexander Graf zu Dohna, weiland Professor in Bonn Vorbemerkung: Am 25. 12. 1944 ist Alexander Graf zu Dohna in Bonn gestorben. Die Nachricht von seinem Tode wird die meisten von uns erst Monate später, manche erst Jahre danach erreicht haben. Die kurze Notiz in der DAZ vom 14.1. 1945 von Kohlrausch haben in j enen Tagen nur wenige zu Gesicht bekommen. Die am 29. 6. 1947 bei der Gedenkfeier der Bonner Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät gehaltenen Ansprachen konnten lediglich in einem Privatdruck erscheinen und blieben daher einem größeren Kreise unbekannt. Als endlich im Jahre 1951 die Z StW. wieder erschien, waren sieben Jahre vergangen und der Kaipos für einen Nachruf schien vorüber. So verständlich die Gründe hierfür waren, so schmerzlich empfand die große Schar von Schülern und Freunden, die den feinsinnigen und scharfblickenden Gelehrten verehrt hatten, die Lücke, die durch die Ungunst der Zeit entstanden war. Nun kann, wie mir scheint, diese Lücke durch einen glücklichen Fund geschlossen werden, der besser als irgendein Nachruf von fremder Hand noch einmal die geistige Gestalt des Verstorbenen vor unserem Auge erstehen läßt. In seinem Nachlaß fand sich ein Aufsatz, in dem er im Spätsommer 1944, wenige
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft – de Gruyter
Published: Jan 1, 1954
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