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DNA – Wissenschaft und Praxis eines (angeblich) objektiven Beweismittels

DNA – Wissenschaft und Praxis eines (angeblich) objektiven Beweismittels Artkåmper · DNA – Wissenschaft und PraxisAufsåtzeDNA – Wissenschaft und Praxis eines (angeblich) objektivenBeweismittels– zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 24.03.2016 – 2 StR 112/14, StV 2017, 505 (Ls) (indiesem Heft) –Staatsanwalt (GL) Dr. Heiko Artkåmper, Dortmund»Das Gericht schließt sich nach kritischer Prçfung den çberzeugenden Ausfçhrungen des Sachverståndigen an [...].« Jeder Strafjurist kennt diesen Satz so oder marginal variiertund die sich hinter dieser Fassade verbergende Gutachterhærigkeit. Setzt sich ein Spruchkærper kritisch mit Gutachtenauseinander, droht mæglicherweise Schelte:»Die ungewæhnlich detaillierten, zum Teil in wissenschaftstheoretische Bereiche abschweifenden und fçr nicht mit allen Einzelheitenvertraute Leser schwer verståndlichen Darlegungen [...] zur Wahrscheinlichkeitsberechnung bei DNA-Untersuchungen und die damit verbundene Kritik an der hæchstrichterlichen Rechtsprechunghat der Senat zum Anlass genommen, [...] die Anforderungen andie Darstellung vergleichender molekulargenetischer Untersuchungen im tatrichterlichen Urteil zu konkretisieren und pråzisieren.«(Rn. 11)senschaftlichen Erfahrungswissen nicht widersprechen. [...] Soweitmaßgeblich auf biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnungenabgestellt wird, sind daher die zu Grunde liegenden mathematischen Denkgesetze zu beachten; dazu gehært gerade auch das vomLandgericht kritisierte Bayes-Theorem, das den logisch korrektenUmgang mit Unsicherheiten beschreibt.« (Rn. 30)Der Senat legt dar, dass ein Einmaligkeitsaxiom mit statistischen Berechnungen begrçndet werden kann; ein Rçckschluss auf die »Einmaligkeit« eines DNA-Identifizierungsmusters sei angesichts der errechneten Populationshåufigkeitdes Profils zulåssig und naheliegend, aberRelativ harsche Worte in einem Urteil http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Strafverteidiger de Gruyter

DNA – Wissenschaft und Praxis eines (angeblich) objektiven Beweismittels

Strafverteidiger , Volume 37 (8): 5 – Apr 25, 2017

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright by Wolters Kluwer
ISSN
0720-1605
eISSN
2366-2166
DOI
10.1515/stv-2017-0807
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Abstract

Artkåmper · DNA – Wissenschaft und PraxisAufsåtzeDNA – Wissenschaft und Praxis eines (angeblich) objektivenBeweismittels– zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 24.03.2016 – 2 StR 112/14, StV 2017, 505 (Ls) (indiesem Heft) –Staatsanwalt (GL) Dr. Heiko Artkåmper, Dortmund»Das Gericht schließt sich nach kritischer Prçfung den çberzeugenden Ausfçhrungen des Sachverståndigen an [...].« Jeder Strafjurist kennt diesen Satz so oder marginal variiertund die sich hinter dieser Fassade verbergende Gutachterhærigkeit. Setzt sich ein Spruchkærper kritisch mit Gutachtenauseinander, droht mæglicherweise Schelte:»Die ungewæhnlich detaillierten, zum Teil in wissenschaftstheoretische Bereiche abschweifenden und fçr nicht mit allen Einzelheitenvertraute Leser schwer verståndlichen Darlegungen [...] zur Wahrscheinlichkeitsberechnung bei DNA-Untersuchungen und die damit verbundene Kritik an der hæchstrichterlichen Rechtsprechunghat der Senat zum Anlass genommen, [...] die Anforderungen andie Darstellung vergleichender molekulargenetischer Untersuchungen im tatrichterlichen Urteil zu konkretisieren und pråzisieren.«(Rn. 11)senschaftlichen Erfahrungswissen nicht widersprechen. [...] Soweitmaßgeblich auf biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnungenabgestellt wird, sind daher die zu Grunde liegenden mathematischen Denkgesetze zu beachten; dazu gehært gerade auch das vomLandgericht kritisierte Bayes-Theorem, das den logisch korrektenUmgang mit Unsicherheiten beschreibt.« (Rn. 30)Der Senat legt dar, dass ein Einmaligkeitsaxiom mit statistischen Berechnungen begrçndet werden kann; ein Rçckschluss auf die »Einmaligkeit« eines DNA-Identifizierungsmusters sei angesichts der errechneten Populationshåufigkeitdes Profils zulåssig und naheliegend, aberRelativ harsche Worte in einem Urteil

Journal

Strafverteidigerde Gruyter

Published: Apr 25, 2017

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