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Welcher Jurastudent kennt sie nicht: die »Angst vor dem Sachverhalt «! Die typische Strafrechtsklausur besteht aus einem zu lösenden Fall. Findet man dazu keinen Zugang und weiß man nicht, wie man vorgehen soll, um eine ansprechende Lösung zu formulieren, hat man buchstäblich »verloren«. Es besteht nicht die Möglichkeit, sich mit Phrasen zu beruhigen (wie etwa »Einige der fünf oder zehn Aufgaben werde ich schon lösen können!«); denn die einzige Aufgabe, die es zu lösen gilt, ist der Sachverhalt. – Die Autoren sind der Überzeugung, dass solche Sorgen unnötig sind. Mit der richtigen Herangehensweise lässt sich gerade im Strafrecht jeder Sachverhalt bezwingen. Dies verdeutlichen die Autoren mit einem Beispielsgutachten und erklären weiter, warum andernorts erteilte Ratschläge zurücktreten sollen. Abschließend bündeln sie ihre Empfehlungen zu einem »Klausurprogramm«.
JURA - Juristische Ausbildung – de Gruyter
Published: Jul 1, 2010
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