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Der Verrat des Judas und das Abendmahl

Der Verrat des Judas und das Abendmahl Herbert Preisk er, Der Verrat des Judas und das Abendmahl Ausdruck des Religiösen unterbleibt* Die noch gestattete Zukunftsdeutung, Benennung der zu versöhnenden Götter, Entfernung der Spuren der Schreckzeichen, überhaupt die sonstige Ausführung der Haruspizin17, kann hinfort ihre religiöse Bedeutung noch weiter einbüßen, nachdem das Hauptstück gefallen ist. Vielleicht kann sie sogar wie die Eaiserverehrung einmal ein für Christen und Heiden tragbarer Staatsakt werden. An sich könnte man natürlich vermuten, die des Opfers beraubte Haruspizin sinke zum Aberglauben herab, sie werde nicht säkularisiert, sondern dämonisiert, aber die oben genannten Beispiele aus den dreißiger Jahren sprechen gegen diese Auffassung. Wenn die obige Deutung richtig ist, stellt die bedingte Zulassung der Haruspizin im Jahre 320/1 den ersten Schritt 'zur Neutralisierung oder Säkularisierung der bisher religiös, das heißt kultisch, verstandenen und geübten etruskischen Wahrsagung dar, somit keine wirkliche Begünstigung des Heidentums. Mag unsre Betrachtung auch zu modern und zu spekulativ'erscheinen, sie verdeutlicht vielleicht doch einigermaßen, daß die Gesetze über die Haruspizin aus den Jahren 319 bis 320/1 eine religiöse Wirkung zeitigten und einer religiösen Absicht entsprangen und daß sie, so verstanden, sich auch ganz der noch im Zwielicht schwebenden, nicht eindeutig christenfreundlichen Frömmigkeit und Religionspolitik einfügen, die Konstantin in jenen Jahren erkennen http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für die Neutestamentliche Wissenschaft und die Kunde der Älteren Kirche de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
0044-2615
eISSN
1613-009X
DOI
10.1515/zntw.1942.41.1.151
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Abstract

Herbert Preisk er, Der Verrat des Judas und das Abendmahl Ausdruck des Religiösen unterbleibt* Die noch gestattete Zukunftsdeutung, Benennung der zu versöhnenden Götter, Entfernung der Spuren der Schreckzeichen, überhaupt die sonstige Ausführung der Haruspizin17, kann hinfort ihre religiöse Bedeutung noch weiter einbüßen, nachdem das Hauptstück gefallen ist. Vielleicht kann sie sogar wie die Eaiserverehrung einmal ein für Christen und Heiden tragbarer Staatsakt werden. An sich könnte man natürlich vermuten, die des Opfers beraubte Haruspizin sinke zum Aberglauben herab, sie werde nicht säkularisiert, sondern dämonisiert, aber die oben genannten Beispiele aus den dreißiger Jahren sprechen gegen diese Auffassung. Wenn die obige Deutung richtig ist, stellt die bedingte Zulassung der Haruspizin im Jahre 320/1 den ersten Schritt 'zur Neutralisierung oder Säkularisierung der bisher religiös, das heißt kultisch, verstandenen und geübten etruskischen Wahrsagung dar, somit keine wirkliche Begünstigung des Heidentums. Mag unsre Betrachtung auch zu modern und zu spekulativ'erscheinen, sie verdeutlicht vielleicht doch einigermaßen, daß die Gesetze über die Haruspizin aus den Jahren 319 bis 320/1 eine religiöse Wirkung zeitigten und einer religiösen Absicht entsprangen und daß sie, so verstanden, sich auch ganz der noch im Zwielicht schwebenden, nicht eindeutig christenfreundlichen Frömmigkeit und Religionspolitik einfügen, die Konstantin in jenen Jahren erkennen

Journal

Zeitschrift für die Neutestamentliche Wissenschaft und die Kunde der Älteren Kirchede Gruyter

Published: Jan 1, 1942

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