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CR Report R40 CR 4/2018 Sofern die Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts unterstellt Daten und Sicherheit werde, sei die Einwilligung der Betroffenen WhatsApp-Nutzer in die Datenerhebung durch Facebook Ireland unwirksam, so das OVG Ham- burg. Das OVG schloss sich den Ausführungen der Vorinstanz an, die eine bewusste Einwilligung der Nutzer verneinte. Es fehle an einem Hinweis darauf, dass der Nutzer eine Einwilligung in eine Datenver- OVG Hamburg: Vorerst Untersagung der Nutzung von arbeitung erteile. Auch werde der Zweck der Datenerhebung nicht WhatsApp-Daten durch Facebook deutlich gemacht, so das OVG Hamburg. Mit Beschluss vom 26.2.2018 (OVG Hamburg v. 26.2.2018 – 5 Bs 93/17) Bei der wegen der offenen Erfolgsaussichten des Widerspruchs vor- hat das OVG Hamburg die vom Hamburger Datenschutzbeauftragten zunehmenden Interessenabwägung seien die Interessen der betroffe- an Facebook Ireland erteilte Untersagung, personenbezogene Daten nen WhatsApp-Nutzer als Beteiligte zu berücksichtigen. Das OVG deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, bestätigt. Hamburg stellte fest, dass ein gewichtiges Aussetzungsinteresse Fa- cebook Irelands nicht substantiiert dargestellt sei. Wegen der am Der Sachverhalt: Facebook Inc., Mutter des Facebook-Konzerns, 25.5.2018 in Kraft tretenden DS-GVO und der dann zuständigen Auf- übernahm im Jahr 2014 das US-amerikanische Unternehmen Whats- sichtsbehörde am Ort der Hauptniederlassung des Verantwortlichen App Inc., welches einen weit http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Computer und Recht de Gruyter

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Computer und Recht , Volume 34 (4): 3 – Apr 1, 2018

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2018 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
2194-4172
eISSN
2194-4172
DOI
10.9785/cr-2018-340401
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Abstract

R40 CR 4/2018 Sofern die Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts unterstellt Daten und Sicherheit werde, sei die Einwilligung der Betroffenen WhatsApp-Nutzer in die Datenerhebung durch Facebook Ireland unwirksam, so das OVG Ham- burg. Das OVG schloss sich den Ausführungen der Vorinstanz an, die eine bewusste Einwilligung der Nutzer verneinte. Es fehle an einem Hinweis darauf, dass der Nutzer eine Einwilligung in eine Datenver- OVG Hamburg: Vorerst Untersagung der Nutzung von arbeitung erteile. Auch werde der Zweck der Datenerhebung nicht WhatsApp-Daten durch Facebook deutlich gemacht, so das OVG Hamburg. Mit Beschluss vom 26.2.2018 (OVG Hamburg v. 26.2.2018 – 5 Bs 93/17) Bei der wegen der offenen Erfolgsaussichten des Widerspruchs vor- hat das OVG Hamburg die vom Hamburger Datenschutzbeauftragten zunehmenden Interessenabwägung seien die Interessen der betroffe- an Facebook Ireland erteilte Untersagung, personenbezogene Daten nen WhatsApp-Nutzer als Beteiligte zu berücksichtigen. Das OVG deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, bestätigt. Hamburg stellte fest, dass ein gewichtiges Aussetzungsinteresse Fa- cebook Irelands nicht substantiiert dargestellt sei. Wegen der am Der Sachverhalt: Facebook Inc., Mutter des Facebook-Konzerns, 25.5.2018 in Kraft tretenden DS-GVO und der dann zuständigen Auf- übernahm im Jahr 2014 das US-amerikanische Unternehmen Whats- sichtsbehörde am Ort der Hauptniederlassung des Verantwortlichen App Inc., welches einen weit

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Published: Apr 1, 2018

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