Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Blick nach Brüssel

Blick nach Brüssel statt und befand, dass die Äußerungen rechtswidrig gewesen seien, einer Privatperson. Die Artikel seien in gutem Glauben und im Ein- weil sie einen Kindesmissbrauch durch A. angedeutet hätten und ver- klang mit den üblichen journalistischen Standards veröffentlicht wor- leumderisch gewesen seien. Es verurteilte den Beschwerdeführer zur den; insbesondere habe der Autor des Artikels ein größeres Spektrum Zahlung einer Entschädigung in Geld i.H.v. 200.000 isländischen Kro- an Personen interviewt, um die Glaubwürdigkeit der Schwestern zu un- nen (ca. 1.600 c) und zur Zahlung der Verfahrenskosten i.H.v. 800.000 tersuchen; auch habe er die bestreitende Version von A. dargestellt. Kronen (ca. 6.500 c). ZwarmüsstenKandidatenfüreinöffentliches Weiterhin hätten die Artikel zu einer Debatte von öffentlichem Interes- Amt ein gewisses Maß an öffentlicher Kontrolle ertragen, was aber se beigetragen, da A. für ein öffentliches Amt kandidiert habe und das nicht den Vorwurf einer Straftat in den Medien rechtfertige, insbeson- Thema der sexuellen Gewalt gegen Kinder ein ernsthafter Gegenstand dere da A. nicht entsprechend verurteilt worden sei und auch keine sol- von öffentlichem Belang sei. Die Vorwürfe seien zwar verleumderisch chen Ermittlungen gegen ihn geführt worden seien. gewesen, aber nicht von dem Beschwerdeführer selbst aufgestellt wor- den, sondern von den zwei Schwestern. Die bereits zuvor auf http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht de Gruyter

Loading next page...
 
/lp/de-gruyter/blick-nach-br-ssel-WDqKZ6Meam

References

References for this paper are not available at this time. We will be adding them shortly, thank you for your patience.

Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2017 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
0949-2100
eISSN
2366-0945
DOI
10.9785/afp-2017-0408
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

statt und befand, dass die Äußerungen rechtswidrig gewesen seien, einer Privatperson. Die Artikel seien in gutem Glauben und im Ein- weil sie einen Kindesmissbrauch durch A. angedeutet hätten und ver- klang mit den üblichen journalistischen Standards veröffentlicht wor- leumderisch gewesen seien. Es verurteilte den Beschwerdeführer zur den; insbesondere habe der Autor des Artikels ein größeres Spektrum Zahlung einer Entschädigung in Geld i.H.v. 200.000 isländischen Kro- an Personen interviewt, um die Glaubwürdigkeit der Schwestern zu un- nen (ca. 1.600 c) und zur Zahlung der Verfahrenskosten i.H.v. 800.000 tersuchen; auch habe er die bestreitende Version von A. dargestellt. Kronen (ca. 6.500 c). ZwarmüsstenKandidatenfüreinöffentliches Weiterhin hätten die Artikel zu einer Debatte von öffentlichem Interes- Amt ein gewisses Maß an öffentlicher Kontrolle ertragen, was aber se beigetragen, da A. für ein öffentliches Amt kandidiert habe und das nicht den Vorwurf einer Straftat in den Medien rechtfertige, insbeson- Thema der sexuellen Gewalt gegen Kinder ein ernsthafter Gegenstand dere da A. nicht entsprechend verurteilt worden sei und auch keine sol- von öffentlichem Belang sei. Die Vorwürfe seien zwar verleumderisch chen Ermittlungen gegen ihn geführt worden seien. gewesen, aber nicht von dem Beschwerdeführer selbst aufgestellt wor- den, sondern von den zwei Schwestern. Die bereits zuvor auf

Journal

AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrechtde Gruyter

Published: Aug 28, 2017

There are no references for this article.