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Blödorn, Christian H., Die Lenkung der Strafjustiz durch das Reichsjustizministerium im Nationalsozialismus (= Europäische Hochschulschriften Recht 6211)

Blödorn, Christian H., Die Lenkung der Strafjustiz durch das Reichsjustizministerium im... Seit Langem ist sich die historische und rechtswissenschaftliche Forschung darin einig, dass die Justiz – ja das Rechtswesen insgesamt – unter der Herrschaft des Nationalsozialismus nicht mehr ein Mittel zur Herstellung von Recht und Gerechtigkeit, sondern ein brutal genutztes Herrschaftsinstrument unter anderen war. Mittlerweile hat sich die Formel von der Perversion des Rechts in der NS-Zeit eingebürgert, nachdem Detailforschungen nachgewiesen haben, dass selbst früher für politik- und ideologiefern gehaltene Bereiche etwa des Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsrechts von diesem Missbrauch betroffen waren. Die Eingriffe des Regimes, die schrittweise zu dem pervertierten Endzustand führten, betrafen die Rechtsetzung in Form neuer NS-typischer Gesetze, die Personalpolitik in der Justiz sowie die auf vielerlei Wegen unternommene Beeinflussung von Richtern und Verwaltungsbeamten, die sicherstellen sollte, dass das ohnedies den ideologischen Vorstellungen des Regimes angepasste Recht auch im Sinne seiner Schöpfer angewandt wurde. Ließ sich dieses Ziel im Bereich der Verwaltung mittels Weisungen relativ einfach erreichen, taten sich innerhalb der Gerichtsbarkeit mancherlei Schwierigkeiten auf, zumal die verfassungsrechtlich verankerte richterliche Unabhängigkeit bis 1945 nie formell aufgehoben wurde.Mit welchen Methoden und mit welchen Erfolgen die Nationalsozialisten die für sie besonders während des Zweiten Weltkriegs wichtige Strafjustiz auf ihre Linie bringen wollten, untersucht nun die Studie von Christian H. http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung de Gruyter

Blödorn, Christian H., Die Lenkung der Strafjustiz durch das Reichsjustizministerium im Nationalsozialismus (= Europäische Hochschulschriften Recht 6211)

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
ISSN
0323-4045
eISSN
2304-4861
DOI
10.1515/zrgg-2022-0021
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Abstract

Seit Langem ist sich die historische und rechtswissenschaftliche Forschung darin einig, dass die Justiz – ja das Rechtswesen insgesamt – unter der Herrschaft des Nationalsozialismus nicht mehr ein Mittel zur Herstellung von Recht und Gerechtigkeit, sondern ein brutal genutztes Herrschaftsinstrument unter anderen war. Mittlerweile hat sich die Formel von der Perversion des Rechts in der NS-Zeit eingebürgert, nachdem Detailforschungen nachgewiesen haben, dass selbst früher für politik- und ideologiefern gehaltene Bereiche etwa des Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsrechts von diesem Missbrauch betroffen waren. Die Eingriffe des Regimes, die schrittweise zu dem pervertierten Endzustand führten, betrafen die Rechtsetzung in Form neuer NS-typischer Gesetze, die Personalpolitik in der Justiz sowie die auf vielerlei Wegen unternommene Beeinflussung von Richtern und Verwaltungsbeamten, die sicherstellen sollte, dass das ohnedies den ideologischen Vorstellungen des Regimes angepasste Recht auch im Sinne seiner Schöpfer angewandt wurde. Ließ sich dieses Ziel im Bereich der Verwaltung mittels Weisungen relativ einfach erreichen, taten sich innerhalb der Gerichtsbarkeit mancherlei Schwierigkeiten auf, zumal die verfassungsrechtlich verankerte richterliche Unabhängigkeit bis 1945 nie formell aufgehoben wurde.Mit welchen Methoden und mit welchen Erfolgen die Nationalsozialisten die für sie besonders während des Zweiten Weltkriegs wichtige Strafjustiz auf ihre Linie bringen wollten, untersucht nun die Studie von Christian H.

Journal

Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilungde Gruyter

Published: Jul 1, 2022

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