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BGH: Wettbewerbsverstoß bei Zahlungsaufforderung ohne Mobilfunkvertragsschluss – Identitätsdiebstahl II

BGH: Wettbewerbsverstoß bei Zahlungsaufforderung ohne Mobilfunkvertragsschluss –... CR 6/2022 Daten und Sicherheit – Rechtsprechung 379 Aus den Entscheidungsgründen: BGH: Wettbewerbsverstoß bei Zahlungsaufforderung (...) ohne Mobilfunkvertragsschluss – Identitätsdieb- II. Die (...) Revision der Beklagten hat keinen Erfolg. Der Klä- 10 stahl II gerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus RL 2005/29/EG Art. 5, 6; UWG §§ 3, 5, 8 §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Fall 1 UWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG zu. a) Ein Irrtum des Unternehmers über den Umstand einer vorher- gehenden Bestellung durch den zur Zahlung aufgeforderten Ver- 1. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG handelt unlauter, wer eine irre- 11 braucher ist im Rahmen der Prüfung der Unlauterkeit einer ge- führende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, schäftlichen Handlung unter dem Gesichtspunkt der Irreführung den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer ge- auch dann nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, wenn die- schäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls ser Irrtum nicht vorwerfbar ist (Bestätigung von BGH, Urt. v. 6.6.2019 nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist gem. § 5 – I ZR 216/17, ECLI:DE:BGH:2019:060619UIZR216.17.0, CR 2019, 753 m. Abs. 1 Satz 2 UWG irreführend, wenn sie unwahre http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Computer und Recht de Gruyter

BGH: Wettbewerbsverstoß bei Zahlungsaufforderung ohne Mobilfunkvertragsschluss – Identitätsdiebstahl II

Computer und Recht , Volume 38 (6): 4 – Jun 1, 2022

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2022 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
2194-4172
eISSN
2194-4172
DOI
10.9785/cr-2022-380612
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Abstract

CR 6/2022 Daten und Sicherheit – Rechtsprechung 379 Aus den Entscheidungsgründen: BGH: Wettbewerbsverstoß bei Zahlungsaufforderung (...) ohne Mobilfunkvertragsschluss – Identitätsdieb- II. Die (...) Revision der Beklagten hat keinen Erfolg. Der Klä- 10 stahl II gerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus RL 2005/29/EG Art. 5, 6; UWG §§ 3, 5, 8 §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Fall 1 UWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG zu. a) Ein Irrtum des Unternehmers über den Umstand einer vorher- gehenden Bestellung durch den zur Zahlung aufgeforderten Ver- 1. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG handelt unlauter, wer eine irre- 11 braucher ist im Rahmen der Prüfung der Unlauterkeit einer ge- führende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, schäftlichen Handlung unter dem Gesichtspunkt der Irreführung den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer ge- auch dann nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, wenn die- schäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls ser Irrtum nicht vorwerfbar ist (Bestätigung von BGH, Urt. v. 6.6.2019 nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist gem. § 5 – I ZR 216/17, ECLI:DE:BGH:2019:060619UIZR216.17.0, CR 2019, 753 m. Abs. 1 Satz 2 UWG irreführend, wenn sie unwahre

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Computer und Rechtde Gruyter

Published: Jun 1, 2022

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