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Betreuungsrecht Handkommentar

Betreuungsrecht Handkommentar Juristische Rundschau; 2015(5): 286­286 Rezension DOI 10.1515/juru-2014-0068 Rezension zu Jurgeleit (Hrsg.), Betreuungsrecht Handkommentar (3. Auflage 2013) Das Kontingent an Betreuungen steigt in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft stetig an; so betrug 2012 die Zahl an Erstbestellungen 232.896. Der Nomos-Handkommentar »Betreuungsrecht«, herausgegeben von Professor Andreas Jurgeleit, besteht seit Mitte 2013 in der nun 3. Auflage, und trägt diesen Entwicklungen Rechnung, indem er kompakt die wichtigsten rechtlichen Aspekte der betreuungsrechtlichen Normen darstellt, bestehende Meinungsstreitigkeiten aufzeigt und praxisorientierte Lösungen präsentiert. Jurgeleits Kommentar dient sowohl Betreuungsgerichten und -behörden, Rechtspflegern, Berufs- und ehrenamtlichen Betreuern als auch sämtlichen anderen, mit dem Gebiet des Betreuungsrechts befassten Personen und Institutionen als wohlstrukturiertes Nachschlagewerk. Dieses besticht die Rechtspraxis insbesondere durch eine umfassende Darstellung des Verfahrensrechts. Auf die Ausführungen zu Anwendbarkeit und Inhalt der Norm folgen innerhalb der einzelnen Kommentierungen zumeist Hinweise auf die Bedeutung der Vorschrift für den Betreuer, die Gerichte und/oder die Betreuungsbehörden, sodass jeder rasch das für ihn relevante Wissen auffindet. Das ausführliche, gut gegliederte Stichwortverzeichnis hilft auf über 50 Seiten überdies bei der schnellen Recherche. Inhaltlich berücksichtigt das Werk sämtliche neue Gesetzgebung aus dem Bereich »Betreuungsrecht«: So kommentieren die Bearbeiter unter anderem das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts über die Intensivierung des persönlichen Kontakts vom 29.6.2011 (BGBl. 2011 I S. 1306), in dessen Zuge der Entlassungsgrund des fehlenden persönlichen Kontakts gem. §1908 b I 2 BGB eingefügt worden ist. In §1906 BGB hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Regelung der betreuungsgerichtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 18.2.2013 (BGBl. 2013 I S. 266) integriert; auch diesen Neuerungen trägt Jurgeleits Neuauflage hinreichend Rechnung. Ebenfalls thematisiert der Kommentar die Auswirkungen letzterer Reform auf die Patientenverfügung i. S. d. §1901aBGB. Darüber hinaus würdigt er die Ergänzungen der §§278, 283, 319, 326FamFG um eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs und für Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung vom 5.12.2012 (BGBl. 2012 I S. 2418). Auf dem Gebiet des Kostenrechts erhält die Ablösung der KostO durch das GNotKG vom 23.7.2013 (BGBl. 2013 I S. 2586) Einzug in die verfahrensrechtlichen Kommentierungen der Neuauflage. Ebenso fließt das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.8.2013 (BGBl. 2013 I S. 3393), das zum 1.7.2014 in Kraft treten soll, in die Vorbemerkungen zum Betreuungsbehördengesetz mit ein. Neben den vorgenannten rechtlichen Änderungen berücksichtigt Jurgeleits Neufassung die seit der Vorauflage zum Betreuungsrecht ergangene Rechtsprechung. Das Literaturverzeichnis haben die Bearbeiter um einige neue Werke zum FamFG und SGB XII ergänzt. So ist und bleibt der Jurgeleit ein zuverlässiger Helfer in einer schwierigen, von Umwälzungen betroffenen Spezialmaterie. Prof. Dr. Dirk Olzen: Düsseldorf http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Juristische Rundschau de Gruyter

Betreuungsrecht Handkommentar

Juristische Rundschau , Volume 2015 (5) – May 1, 2015

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2015 by the
ISSN
0022-6920
eISSN
1612-7064
DOI
10.1515/juru-2014-0068
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Abstract

Juristische Rundschau; 2015(5): 286­286 Rezension DOI 10.1515/juru-2014-0068 Rezension zu Jurgeleit (Hrsg.), Betreuungsrecht Handkommentar (3. Auflage 2013) Das Kontingent an Betreuungen steigt in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft stetig an; so betrug 2012 die Zahl an Erstbestellungen 232.896. Der Nomos-Handkommentar »Betreuungsrecht«, herausgegeben von Professor Andreas Jurgeleit, besteht seit Mitte 2013 in der nun 3. Auflage, und trägt diesen Entwicklungen Rechnung, indem er kompakt die wichtigsten rechtlichen Aspekte der betreuungsrechtlichen Normen darstellt, bestehende Meinungsstreitigkeiten aufzeigt und praxisorientierte Lösungen präsentiert. Jurgeleits Kommentar dient sowohl Betreuungsgerichten und -behörden, Rechtspflegern, Berufs- und ehrenamtlichen Betreuern als auch sämtlichen anderen, mit dem Gebiet des Betreuungsrechts befassten Personen und Institutionen als wohlstrukturiertes Nachschlagewerk. Dieses besticht die Rechtspraxis insbesondere durch eine umfassende Darstellung des Verfahrensrechts. Auf die Ausführungen zu Anwendbarkeit und Inhalt der Norm folgen innerhalb der einzelnen Kommentierungen zumeist Hinweise auf die Bedeutung der Vorschrift für den Betreuer, die Gerichte und/oder die Betreuungsbehörden, sodass jeder rasch das für ihn relevante Wissen auffindet. Das ausführliche, gut gegliederte Stichwortverzeichnis hilft auf über 50 Seiten überdies bei der schnellen Recherche. Inhaltlich berücksichtigt das Werk sämtliche neue Gesetzgebung aus dem Bereich »Betreuungsrecht«: So kommentieren die Bearbeiter unter anderem das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts über die Intensivierung des persönlichen Kontakts vom 29.6.2011 (BGBl. 2011 I S. 1306), in dessen Zuge der Entlassungsgrund des fehlenden persönlichen Kontakts gem. §1908 b I 2 BGB eingefügt worden ist. In §1906 BGB hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Regelung der betreuungsgerichtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 18.2.2013 (BGBl. 2013 I S. 266) integriert; auch diesen Neuerungen trägt Jurgeleits Neuauflage hinreichend Rechnung. Ebenfalls thematisiert der Kommentar die Auswirkungen letzterer Reform auf die Patientenverfügung i. S. d. §1901aBGB. Darüber hinaus würdigt er die Ergänzungen der §§278, 283, 319, 326FamFG um eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs und für Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung vom 5.12.2012 (BGBl. 2012 I S. 2418). Auf dem Gebiet des Kostenrechts erhält die Ablösung der KostO durch das GNotKG vom 23.7.2013 (BGBl. 2013 I S. 2586) Einzug in die verfahrensrechtlichen Kommentierungen der Neuauflage. Ebenso fließt das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.8.2013 (BGBl. 2013 I S. 3393), das zum 1.7.2014 in Kraft treten soll, in die Vorbemerkungen zum Betreuungsbehördengesetz mit ein. Neben den vorgenannten rechtlichen Änderungen berücksichtigt Jurgeleits Neufassung die seit der Vorauflage zum Betreuungsrecht ergangene Rechtsprechung. Das Literaturverzeichnis haben die Bearbeiter um einige neue Werke zum FamFG und SGB XII ergänzt. So ist und bleibt der Jurgeleit ein zuverlässiger Helfer in einer schwierigen, von Umwälzungen betroffenen Spezialmaterie. Prof. Dr. Dirk Olzen: Düsseldorf

Journal

Juristische Rundschaude Gruyter

Published: May 1, 2015

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