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Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde gegenüber der Presse

Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde gegenüber der Presse AfP 2/2021 Aufsätze 103 Brost / Horst – Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde gegenüber der Presse Dr. Lucas Brost / Valentin Horst Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde gegen- über der Presse Nicht selten wendet sich die Presse mit Auskunftsbegehren an Demnach umfasst sind Rechtssubjekte, die öffentliche Auf- staatliche Stellen. Diese sind jedoch häufig nicht zur Preisgabe gaben wahrnehmen, unabhängig von ihrer Organisations- entsprechender Informationen bereit, obwohl sie grundsätzlich form. Verpflichtete können sowohl Institutionen der Ein- einem Auskunftsanspruch unterliegen. Unter welchen Voraus- griffs- als auch der Leistungsverwaltung sein. Praktisch rele- setzungen Behörden nach den Landespressegesetzen zur Aus- vant wird die Ausdehnung dieses Behördenbegriffs vor allem kunftsverweigerung berechtigt sind, klärt dieser Beitrag. bei Unternehmen der öffentlichen Hand. Diese gelten dann als Behörden i.S.d. Vorschrift, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden. I. Ausgangssituation 1 Im Gefüge eines freiheitlich demokratischen Staats ist die Pres- se von fundamentaler Bedeutung. Sie fungiert als „ständiges 2. Antrag auf Auskunftserteilung Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und sei- nen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung“. In Der Anspruch besteht erst nach vorheriger Geltendmachung 6 diesem Sinne stellen auch die Pressegesetze der Länder fast ein- durch einen Aktivlegitimierten. Das Auskunftsverlangen ist heitlich fest, dass die Presse eine öffentliche Aufgabe erfüllt. http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© 2021 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
ISSN
0949-2100
eISSN
2366-0945
DOI
10.9785/afp-2021-520203
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Abstract

AfP 2/2021 Aufsätze 103 Brost / Horst – Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde gegenüber der Presse Dr. Lucas Brost / Valentin Horst Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde gegen- über der Presse Nicht selten wendet sich die Presse mit Auskunftsbegehren an Demnach umfasst sind Rechtssubjekte, die öffentliche Auf- staatliche Stellen. Diese sind jedoch häufig nicht zur Preisgabe gaben wahrnehmen, unabhängig von ihrer Organisations- entsprechender Informationen bereit, obwohl sie grundsätzlich form. Verpflichtete können sowohl Institutionen der Ein- einem Auskunftsanspruch unterliegen. Unter welchen Voraus- griffs- als auch der Leistungsverwaltung sein. Praktisch rele- setzungen Behörden nach den Landespressegesetzen zur Aus- vant wird die Ausdehnung dieses Behördenbegriffs vor allem kunftsverweigerung berechtigt sind, klärt dieser Beitrag. bei Unternehmen der öffentlichen Hand. Diese gelten dann als Behörden i.S.d. Vorschrift, wenn sie von der öffentlichen Hand beherrscht werden. I. Ausgangssituation 1 Im Gefüge eines freiheitlich demokratischen Staats ist die Pres- se von fundamentaler Bedeutung. Sie fungiert als „ständiges 2. Antrag auf Auskunftserteilung Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und sei- nen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung“. In Der Anspruch besteht erst nach vorheriger Geltendmachung 6 diesem Sinne stellen auch die Pressegesetze der Länder fast ein- durch einen Aktivlegitimierten. Das Auskunftsverlangen ist heitlich fest, dass die Presse eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Journal

AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrechtde Gruyter

Published: Apr 1, 2021

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