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Aus Kammern und Verbänden

Aus Kammern und Verbänden Buchbesprechungen men. Die Obergrenze soll im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit des Parlaments bei 700 Abgeordneten liegen. Mit dieser Verteilung der nationalen Mandatskontingente würde die Sitzverteilung im Europäischen Parlament einer proportionalen Vertretung der Einwohner der Mitgliedstaaten weiter angenähert. Um eine vollständige Proportionalität zu erreichen, müßte die Zahl der den kleineren Mitgliedstaaten zustehenden Sitze verringert werden, will man die Obergrenze von 700 Abgeordneten nicht überschreiten. Dies hat das Parlament jedoch abgelehnt, da ansonsten ,,das politische Leben" in den betroffenen Staaten unnötigerweise gestört werde. Im übrigen bedeutete dies eine noch weitere Abkehr vom Grundsatz der prinzipiellen Gleichheit der Mitgliedstaaten, die politisch -- zumindest derzeit -- nicht durchsetzbar erscheint. So wird es bis auf weiteres bei Ungleichgewichten im Verhältnis Mandat -- Einwohner bleiben. Nach der jetzt vom Parlament befürworteten Sitzverteilung lautet das Verhältnis in Luxemburg ca. 1:67000 in Frankreich ca. 1:650000 und in der Bundesrepublik ca. 1:800 000. DWIR1992, Heft 9 3. Der Ministerrat entscheidet Die Entschließung ändert zunächst nichts an der bisherigen Zusammenset- zung des Europäischen Parlaments, wie sie in Art. 2 des ,,Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung" vom 20. September 19(76 in seiner durch die Beitrittsverträge geänderten Fassung festgelegt ist. Das Parlament hat zwar das Recht, Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgiiedstaaten auszuarbeiten. Erlassen werden die entsprechenden Bestimmungen jedoch (einstimmig) vom Ministerrat, der sie den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß deren verfassungsrechtlichen Vorschriften empfiehlt (Art. 138 Abs. 3 EWGV). Aus Kammern und Verbänden Fördergesellschaft Börsen- und Finanzmärkte in Mittel- und Osteuropa mbH Die unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen Ende Juli 1992 in Frankfurt/Main inaugurierte Fördergesellschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen, dem Deutschen Kassenverein, dem Bundesverband der Kursmakler an den deutschen Wertpapierbörsen und dem Bundesverband der freien Börsenmakler e. V. getragen. Die Gremien der Gesellschaft werden mit Vertretern der Börsen, der Kreditwirtschaft, des Kassenvereins und der Maklerschaft besetzt sein. Gegenstand der Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main und einer Außenstelle in Berlin ist die Förderung des Aufund Ausbaus von Börsen- und Finanzmärkten sowie der Errichtung von Systemen zur Effektenabwicklung und -Verwahrung und der Aus- und Weiterbildung im Wertpapiergeschäft in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören -- im Zusammenwirken mit den Gesellschaftern -- die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den genannten Bereichen, die Planung, Finanzierung, Überwachung und Durchführung einzelner Projekte sowie Ausbildungsmaßnahmen und die Entsendung von Fachkräften. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500 000 DM. Davon übernimmt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wertpapierbörsen 80%, der Deutsche Kassenverein 14 % und die beiden Maklerverbände je 3 %. Der Bund kann sich bis zu 50 % an einzelnen Projekten der Gesellschaft beteiligen. Dafür sind im Bundeshaushalt 1992 l Mio DM und für 1993 und 1994 je 2 Mio DM vorgesehen. Die Gründung wird umgehend eingeleitet, damit die Gesellschaft ihre Aufgaben alsbald aufnehmen kann. Die Fördergesellschaft Börsen- und Finanzmärkte gilt als wichtiges Projekt des ,,Finanzplatzes Deutschland" zum Aufbau marktwirtschaftlicher Ordnungen in den Reformstaaten Mittel- und Osteuropas. Die Schaffung leistungsfähiger Kapitalmärkte bleibt eine Voraussetzung für einen sich selbst tragenden wirtschaftlichen Aufschwung und eine Stabilisierung der Demokratien in diesen Ländern. Zahlreiche Anfragen nach Unterstützung und Ausbildung liegen den Initiatoren der Fördergesellschaft bereits vor. Indessen wird man sich auch fragen, ob angesichts der völlig zerrütteten Währungs- und Wirtschaftsverhältnisse in Rußland und anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR, angesichts der sich beschleunigenden Inflation in Polen und der fast überall zusammengebrochenen Märkte die Unterstützung des Aufbaus von Effektenbörsen vordringlich und erfolgversprechend ist. Funktionierende Finanzmärkte und die Möglichkeit, Risikokapital über die Börse aufzunehmen, sind sicherlich eines der Mittel zur Etablierung und Festigung marktwirtschaftlicher Ordnungen. Aber die Erfahrungen aus und mit den Entwicklungsländern haben gelehrt, daß Finanzmärkte nicht von oben aufgepfropft oder vorgegeben werden können. Zunächst muß der kleine Sparer daran interessiert sein und es lernen, seine Gelder jeweils zur ländlichen Sparkasse oder Bank zu bringen, damit diese Institute -- ordendiches Wirtschaften unterstellt -- den interessierten Geschäftsleuten Kredite gewähren und die Risiken der Sparer bei der Investition ihrer Ersparnisse streuen und auffangen können. Davon scheint man in Rußland und den anderen GUS-Staaten weit entfernt zu sein. Ob die Fördergesellschaft unter diesen Umständen nachhaltig wirken kann, bleibt abzuwarten. Ko. Buchbesprechungen Rieß/Hilger, Das Rechtspflegerecht des Einigungsvertrages. Gesamtdarstellung mit besonderer Berücksichtigung der Gerichtsverfassung und des Strafverfahrens (Sonderausgabe der Kommentierung aus Löwe-Rosenberg). De Gruyter, Berlin. 1991. IV/VIII, 252 S., geb. DM 188,-. Wer sich über die Gerichte und die für ihre Tätigkeit maßgebenden Vorschriften in den neuen Bundesländern einschließlich des ehemaligen Ost-Berlin unterrichten will, hat es nicht leicht. Ob er nun diese Materie aus den alten Bundesländern oder aus den neuen Bundesländern gewohnt war: Für die im Rechts- http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
1439-1589
eISSN
1612-7056
DOI
10.1515/dwir.1992.2.9.392a
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Abstract

Buchbesprechungen men. Die Obergrenze soll im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit des Parlaments bei 700 Abgeordneten liegen. Mit dieser Verteilung der nationalen Mandatskontingente würde die Sitzverteilung im Europäischen Parlament einer proportionalen Vertretung der Einwohner der Mitgliedstaaten weiter angenähert. Um eine vollständige Proportionalität zu erreichen, müßte die Zahl der den kleineren Mitgliedstaaten zustehenden Sitze verringert werden, will man die Obergrenze von 700 Abgeordneten nicht überschreiten. Dies hat das Parlament jedoch abgelehnt, da ansonsten ,,das politische Leben" in den betroffenen Staaten unnötigerweise gestört werde. Im übrigen bedeutete dies eine noch weitere Abkehr vom Grundsatz der prinzipiellen Gleichheit der Mitgliedstaaten, die politisch -- zumindest derzeit -- nicht durchsetzbar erscheint. So wird es bis auf weiteres bei Ungleichgewichten im Verhältnis Mandat -- Einwohner bleiben. Nach der jetzt vom Parlament befürworteten Sitzverteilung lautet das Verhältnis in Luxemburg ca. 1:67000 in Frankreich ca. 1:650000 und in der Bundesrepublik ca. 1:800 000. DWIR1992, Heft 9 3. Der Ministerrat entscheidet Die Entschließung ändert zunächst nichts an der bisherigen Zusammenset- zung des Europäischen Parlaments, wie sie in Art. 2 des ,,Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung" vom 20. September 19(76 in seiner durch die Beitrittsverträge geänderten Fassung festgelegt ist. Das Parlament hat zwar das Recht, Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgiiedstaaten auszuarbeiten. Erlassen werden die entsprechenden Bestimmungen jedoch (einstimmig) vom Ministerrat, der sie den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß deren verfassungsrechtlichen Vorschriften empfiehlt (Art. 138 Abs. 3 EWGV). Aus Kammern und Verbänden Fördergesellschaft Börsen- und Finanzmärkte in Mittel- und Osteuropa mbH Die unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen Ende Juli 1992 in Frankfurt/Main inaugurierte Fördergesellschaft wird von der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen, dem Deutschen Kassenverein, dem Bundesverband der Kursmakler an den deutschen Wertpapierbörsen und dem Bundesverband der freien Börsenmakler e. V. getragen. Die Gremien der Gesellschaft werden mit Vertretern der Börsen, der Kreditwirtschaft, des Kassenvereins und der Maklerschaft besetzt sein. Gegenstand der Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main und einer Außenstelle in Berlin ist die Förderung des Aufund Ausbaus von Börsen- und Finanzmärkten sowie der Errichtung von Systemen zur Effektenabwicklung und -Verwahrung und der Aus- und Weiterbildung im Wertpapiergeschäft in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören -- im Zusammenwirken mit den Gesellschaftern -- die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den genannten Bereichen, die Planung, Finanzierung, Überwachung und Durchführung einzelner Projekte sowie Ausbildungsmaßnahmen und die Entsendung von Fachkräften. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500 000 DM. Davon übernimmt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wertpapierbörsen 80%, der Deutsche Kassenverein 14 % und die beiden Maklerverbände je 3 %. Der Bund kann sich bis zu 50 % an einzelnen Projekten der Gesellschaft beteiligen. Dafür sind im Bundeshaushalt 1992 l Mio DM und für 1993 und 1994 je 2 Mio DM vorgesehen. Die Gründung wird umgehend eingeleitet, damit die Gesellschaft ihre Aufgaben alsbald aufnehmen kann. Die Fördergesellschaft Börsen- und Finanzmärkte gilt als wichtiges Projekt des ,,Finanzplatzes Deutschland" zum Aufbau marktwirtschaftlicher Ordnungen in den Reformstaaten Mittel- und Osteuropas. Die Schaffung leistungsfähiger Kapitalmärkte bleibt eine Voraussetzung für einen sich selbst tragenden wirtschaftlichen Aufschwung und eine Stabilisierung der Demokratien in diesen Ländern. Zahlreiche Anfragen nach Unterstützung und Ausbildung liegen den Initiatoren der Fördergesellschaft bereits vor. Indessen wird man sich auch fragen, ob angesichts der völlig zerrütteten Währungs- und Wirtschaftsverhältnisse in Rußland und anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR, angesichts der sich beschleunigenden Inflation in Polen und der fast überall zusammengebrochenen Märkte die Unterstützung des Aufbaus von Effektenbörsen vordringlich und erfolgversprechend ist. Funktionierende Finanzmärkte und die Möglichkeit, Risikokapital über die Börse aufzunehmen, sind sicherlich eines der Mittel zur Etablierung und Festigung marktwirtschaftlicher Ordnungen. Aber die Erfahrungen aus und mit den Entwicklungsländern haben gelehrt, daß Finanzmärkte nicht von oben aufgepfropft oder vorgegeben werden können. Zunächst muß der kleine Sparer daran interessiert sein und es lernen, seine Gelder jeweils zur ländlichen Sparkasse oder Bank zu bringen, damit diese Institute -- ordendiches Wirtschaften unterstellt -- den interessierten Geschäftsleuten Kredite gewähren und die Risiken der Sparer bei der Investition ihrer Ersparnisse streuen und auffangen können. Davon scheint man in Rußland und den anderen GUS-Staaten weit entfernt zu sein. Ob die Fördergesellschaft unter diesen Umständen nachhaltig wirken kann, bleibt abzuwarten. Ko. Buchbesprechungen Rieß/Hilger, Das Rechtspflegerecht des Einigungsvertrages. Gesamtdarstellung mit besonderer Berücksichtigung der Gerichtsverfassung und des Strafverfahrens (Sonderausgabe der Kommentierung aus Löwe-Rosenberg). De Gruyter, Berlin. 1991. IV/VIII, 252 S., geb. DM 188,-. Wer sich über die Gerichte und die für ihre Tätigkeit maßgebenden Vorschriften in den neuen Bundesländern einschließlich des ehemaligen Ost-Berlin unterrichten will, hat es nicht leicht. Ob er nun diese Materie aus den alten Bundesländern oder aus den neuen Bundesländern gewohnt war: Für die im Rechts-

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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrechtde Gruyter

Published: Jan 1, 1992

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