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Inkulturation als Instrument zur Flexibilisierung des Kirchenrechts?

Inkulturation als Instrument zur Flexibilisierung des Kirchenrechts? Personen, die einer verbindlichen kirchlichen Rechtsordnung grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen und somit – wohl unreflektiert – in notwendiger Konsequenz einer Kirche der Willkür das Wort reden, in der lediglich das Recht des Stärkeren gilt,1 unterstellen dem Kirchenrecht grundsätzlich, eine „biophile Pastoral“ nicht nur nicht zu fördern, sondern sie radikal zu behindern.2 Das Kirchenrecht sei folglich lebensfeindlich, es sei nicht die Lösung sondern das Problem, es sei zynisch, dekretiere, sei gestrig und stehe der Transformation einer neuen Kirche im Wege.3 Mit anderen Worten wird dem Kirchenrecht unterstellt, „es wolle die kirchliche Seelsorge durch Juridismus im Sinne einer von der kirchlichen Realität abgehobenen Zwangsordnung ersetzen und stehe angeblich den personalen und situationsgerechten Einwirkungen sowie den hilfreichen und heilbringenden persönlichen Erfahrungen in der pastoralen Praxis der Kirche im Wege.“4 Ein solches lediglich auf eigene Vorurteile gestütztes Urteil, das ohne jedes theologische Argument getroffen wird, erinnert an die tragische Geschichte von „Des Kaisers neue Kleider“:5 Da ist jemand aufgrund seines Eigenbildes davon überzeugt, in modern geschnittene, reiche pastoraltheologische Gewänder gekleidet zu sein – und steht tatsächlich doch nackt da. Natürlich ist wahr, dass sich die Rechtsordnung der Kirche – ebenso wie ihre verbindliche Glaubenslehre – nicht einfach mit einer wie auch immer gearteten neuen http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Archiv für Katholisches Kirchenrecht Brill

Inkulturation als Instrument zur Flexibilisierung des Kirchenrechts?

Archiv für Katholisches Kirchenrecht , Volume 188 (2): 40 – Dec 23, 2022

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Publisher
Brill
Copyright
Copyright © Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0003-9160
eISSN
2589-045X
DOI
10.30965/2589045x-18802007
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Abstract

Personen, die einer verbindlichen kirchlichen Rechtsordnung grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen und somit – wohl unreflektiert – in notwendiger Konsequenz einer Kirche der Willkür das Wort reden, in der lediglich das Recht des Stärkeren gilt,1 unterstellen dem Kirchenrecht grundsätzlich, eine „biophile Pastoral“ nicht nur nicht zu fördern, sondern sie radikal zu behindern.2 Das Kirchenrecht sei folglich lebensfeindlich, es sei nicht die Lösung sondern das Problem, es sei zynisch, dekretiere, sei gestrig und stehe der Transformation einer neuen Kirche im Wege.3 Mit anderen Worten wird dem Kirchenrecht unterstellt, „es wolle die kirchliche Seelsorge durch Juridismus im Sinne einer von der kirchlichen Realität abgehobenen Zwangsordnung ersetzen und stehe angeblich den personalen und situationsgerechten Einwirkungen sowie den hilfreichen und heilbringenden persönlichen Erfahrungen in der pastoralen Praxis der Kirche im Wege.“4 Ein solches lediglich auf eigene Vorurteile gestütztes Urteil, das ohne jedes theologische Argument getroffen wird, erinnert an die tragische Geschichte von „Des Kaisers neue Kleider“:5 Da ist jemand aufgrund seines Eigenbildes davon überzeugt, in modern geschnittene, reiche pastoraltheologische Gewänder gekleidet zu sein – und steht tatsächlich doch nackt da. Natürlich ist wahr, dass sich die Rechtsordnung der Kirche – ebenso wie ihre verbindliche Glaubenslehre – nicht einfach mit einer wie auch immer gearteten neuen

Journal

Archiv für Katholisches KirchenrechtBrill

Published: Dec 23, 2022

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