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Diözesansynoden in den 1920er Jahren in Ungarn

Diözesansynoden in den 1920er Jahren in Ungarn TIBOR KLESTENITZ / BUDAPEST Nach dem ersten Weltkrieg musste sich die katholische Kirche - wie auch andere Institutionen der ungarischen Gesellschaft - mit einer komplizier­ ten Krise konfrontieren. Die Ereignisse der sogenannten Räterepublik im jahre 1919 zeigten, dass die Kirche, trotz Versuche der vorherigen Periode, nicht imstande war, die Interessen der Katholiken zu verteidigen. Die Er­ neuerung war in der Zwischenkriegszeit notwendig geworden, um das Ver­ trauen der Gläubigen zu sichern und die Voraussetzungen für eine erfolg­ reiche Evangelisation zu schaffen: die vorherigen Rahmen sollten mit In­ halt gefüllt werden, und die Methoden der seelsorge sollten modernisiert werden. In dem Beitrag möchte ich darstellen, wie die Lage der Kirche an den ungarischen Diözesansynoden beurteilt wurde, und welche Entschei­ dungen getroffen wurden, um die gewünschte Erneuerung zu beschleuni­ gen. 1917 ließ Papst Benedikt XV. das neue kirchliche Gesetzbuch in Kraft treten, das die systematische und allgemein verbindliche Bearbeitung des Kirchenrechtes enthiele. Laut des Gesetzbuches musste eine Synode alle zehn jahre in jeden Diözesen gehalten werden • Diese Vorschrift wurde auch in Ungarn - wenngleich mit Schwierigkeiten - verwirklicht, und An­ fang der 20-er jahre wurden in drei Diözesen Synoden gehalten: in Vac (Waitzen, 1921), Veszprem (Wesprim, 1923) und szekesfehervar (stuhl­ http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Annuarium Historiae Conciliorum Brill

Diözesansynoden in den 1920er Jahren in Ungarn

Annuarium Historiae Conciliorum , Volume 44 (2): 16 – Jan 1, 1

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Publisher
Brill
Copyright
Copyright © Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0003-5157
eISSN
2589-0433
DOI
10.1163/25890433-044-02-90000005
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Abstract

TIBOR KLESTENITZ / BUDAPEST Nach dem ersten Weltkrieg musste sich die katholische Kirche - wie auch andere Institutionen der ungarischen Gesellschaft - mit einer komplizier­ ten Krise konfrontieren. Die Ereignisse der sogenannten Räterepublik im jahre 1919 zeigten, dass die Kirche, trotz Versuche der vorherigen Periode, nicht imstande war, die Interessen der Katholiken zu verteidigen. Die Er­ neuerung war in der Zwischenkriegszeit notwendig geworden, um das Ver­ trauen der Gläubigen zu sichern und die Voraussetzungen für eine erfolg­ reiche Evangelisation zu schaffen: die vorherigen Rahmen sollten mit In­ halt gefüllt werden, und die Methoden der seelsorge sollten modernisiert werden. In dem Beitrag möchte ich darstellen, wie die Lage der Kirche an den ungarischen Diözesansynoden beurteilt wurde, und welche Entschei­ dungen getroffen wurden, um die gewünschte Erneuerung zu beschleuni­ gen. 1917 ließ Papst Benedikt XV. das neue kirchliche Gesetzbuch in Kraft treten, das die systematische und allgemein verbindliche Bearbeitung des Kirchenrechtes enthiele. Laut des Gesetzbuches musste eine Synode alle zehn jahre in jeden Diözesen gehalten werden • Diese Vorschrift wurde auch in Ungarn - wenngleich mit Schwierigkeiten - verwirklicht, und An­ fang der 20-er jahre wurden in drei Diözesen Synoden gehalten: in Vac (Waitzen, 1921), Veszprem (Wesprim, 1923) und szekesfehervar (stuhl­

Journal

Annuarium Historiae ConciliorumBrill

Published: Jan 1, 1

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