Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

Der Religionsunterricht in Frankreich

Der Religionsunterricht in Frankreich 1EinleitungEntgegen der landläufigen Meinung verbietet der Verfassungsgrundsatz der Laizität nicht alle religiösen Aktivitäten in öffentlichen Schulen. In Wahrheit garantiert der rechtliche Rahmen für das französische Bildungssystem1 über verschiedene Mechanismen die Freiheit der religiösen Erziehung.Nach französischem Recht ist die Weitergabe des Glaubens ein Bestandteil der Glaubensfreiheit und freien Religionsausübung. Das kodifizierte Gesetz vom 31. Dezember 1959, dessen erster Artikel besagt, dass „der Staat alle notwendigen Schritte unternimmt, um den Schülern des öffentlichen Schulwesens die Religionsfreiheit und den Religionsunterricht zu gewährleisten“, besiegelt in aller Form die Garantie für die Freiheit des Religionsunterrichts. Der Staat ist verpflichtet, die wirksame Umsetzung durch geeignete Maßnahmen zu fördern.Die Freiheit des Religionsunterrichts kann nach französischem Recht, je nach Territorium, auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden, jedoch unter dem Vorbehalt, dass diese Freiheit uneingeschränkt ausgeübt werden kann. Es kann in den Departements, die unter das Gesetz vom 9. Dezember 1905 fallen, aber auch im Departement Guyane und in den Territorien in Übersee (Territoires d’Outre Mer), wo das Gesetz von 1905 keine Anwendung findet, die Form eines Tages mit Hilfslehrtätigkeit pro Woche annehmen, um die Kinder der Grundschulen in Katechismus zu unterrichten und Seelsorge in den Realschulen und Gymnasien oder außerhalb dieser Einrichtungen zu betreiben. In den Departements Rhin http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Archiv für Katholisches Kirchenrecht Brill

Der Religionsunterricht in Frankreich

Archiv für Katholisches Kirchenrecht , Volume 188 (1): 17 – Jul 27, 2022

Loading next page...
 
/lp/brill/der-religionsunterricht-in-frankreich-8OwsXP9WhM

References

References for this paper are not available at this time. We will be adding them shortly, thank you for your patience.

Publisher
Brill
Copyright
Copyright © Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0003-9160
eISSN
2589-045X
DOI
10.30965/2589045x-1880103
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

1EinleitungEntgegen der landläufigen Meinung verbietet der Verfassungsgrundsatz der Laizität nicht alle religiösen Aktivitäten in öffentlichen Schulen. In Wahrheit garantiert der rechtliche Rahmen für das französische Bildungssystem1 über verschiedene Mechanismen die Freiheit der religiösen Erziehung.Nach französischem Recht ist die Weitergabe des Glaubens ein Bestandteil der Glaubensfreiheit und freien Religionsausübung. Das kodifizierte Gesetz vom 31. Dezember 1959, dessen erster Artikel besagt, dass „der Staat alle notwendigen Schritte unternimmt, um den Schülern des öffentlichen Schulwesens die Religionsfreiheit und den Religionsunterricht zu gewährleisten“, besiegelt in aller Form die Garantie für die Freiheit des Religionsunterrichts. Der Staat ist verpflichtet, die wirksame Umsetzung durch geeignete Maßnahmen zu fördern.Die Freiheit des Religionsunterrichts kann nach französischem Recht, je nach Territorium, auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden, jedoch unter dem Vorbehalt, dass diese Freiheit uneingeschränkt ausgeübt werden kann. Es kann in den Departements, die unter das Gesetz vom 9. Dezember 1905 fallen, aber auch im Departement Guyane und in den Territorien in Übersee (Territoires d’Outre Mer), wo das Gesetz von 1905 keine Anwendung findet, die Form eines Tages mit Hilfslehrtätigkeit pro Woche annehmen, um die Kinder der Grundschulen in Katechismus zu unterrichten und Seelsorge in den Realschulen und Gymnasien oder außerhalb dieser Einrichtungen zu betreiben. In den Departements Rhin

Journal

Archiv für Katholisches KirchenrechtBrill

Published: Jul 27, 2022

There are no references for this article.