TY - JOUR AU1 - PRIESTER, HANS-JOACHIM AB - Die eigene GmbH als fremder Dritter Eigensphäre der Gesellschaft und Verhaltenspflichten ihrer Gesellschafter* von Notar Professor DR. HANS-JOACHIM PRIESTER, Hamburg ZGR 1993, 512-533 Inhaltsübersicht I. Ausgangspunkt 1. Anlaß der Überlegung 2. Abgrenzung und Zielsetzung II. Eigensphäre der Gesellschaft 1. Vermögensbindung 2. Eigeninteresse der GmbH? 3. Respektierung der juristischen Person als ,,Eigeninteresse" III. Verbot der Existenzgefährdung 1. Pflichtverletzung im Sonderrechtsverhältnis 2. Fortbildungsaufgabe von Rechtsprechung und Lehre 3. Sich abzeichnende Anwendungsfehler IV. Gebot der Sphärentrennung 1. Gesellschaftssphäre und Arms-Length-Prinzip 2. Verdeckte Gewinnausschüttung 3. Wettbewerb V. Zusammenfassung /. Ausgangspunkt L Anlaß der Überlegungen Im wiedervereinigten Deutschland gibt es derzeit über 500 000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung.1 Darunter befinden sich viele kleine und ganz kleine Unternehmungen. So werden etwa Kraftfahrzeugwerkstätten, Blumenläden oder Friseurgeschäfte als GmbH betrieben. Gegenstand der Gesellschaft ist nicht selten ein minderkaufmännisches Handelsgewerbe. Hinzu kommt vielfach eine Identität von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Rechtstatsächlich wird die * Überarbeitete Fassung eines am 25.1.1993 im Industrierechtlichen Seminar der Universität Bonn gehaltenen Vortrages. l Angaben bei HANSEN, GmbH-Rdsch. 1993, 146 ff. ZGR 4/1993 Die eigene GmbH als fremder Dritter GmbH damit heute in Bereichen verwandt, an die der Gesetzgeber vor nunmehr gut 100 Jahren nicht gedacht hat. Den Gesetzesverfassern schwebte im Gegenteil ein eher TI - Die eigene GmbH als fremder Dritter Eigensphäre der Gesellschaft und Verhaltenspflichten ihrer Gesellschafter JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht DO - 10.1515/zgre.1993.22.4.512 DA - 1993-01-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/de-gruyter/die-eigene-gmbh-als-fremder-dritter-eigensph-re-der-gesellschaft-und-kKPy2CIusQ SP - 512 EP - 533 VL - 22 IS - 4 DP - DeepDyve ER -