TY - JOUR AB - CR 3/2018 Internet und E-Commerce – Rechtsprechung 185 stehende Gestaltungsspielraum ist zu gering. Lichtreflexe kön- samtwürdigung seines Verhaltens vorzunehmen, um den Ort zu be- nen zwar unterschiedlich, bspw. rechts, links oder in der Mitte stimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die angeordnet werden. Sie sind aber immer der Form verpflichtet, das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder die sie nicht verändern können. Handelt es sich wie hier um droht. eine runde Form, können auch die Lichtreflexe nur in der Wei- 2. Bietet ein Wirtschaftsteilnehmer auf seiner Internetseite, die sich se angeordnet werden, dass der Eindruck der Rundung erhalten an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten richtet, unter Verletzung bleibt. Durch die Anordnung kleinerer Lichtreflexe auf den ein- der Rechte aus einer Unionsmarke Waren zum Kauf an, die auf zelnen Segmenten tritt der Aufbau des Zylinders in der Art ge- dem Bildschirm betrachtet und über die Internetseite bestellt wer- stapelter Jetons besser zu Tage. Sie stellen daher lediglich ein den können, ist der Ort des für die internationale Zuständigkeit (austauschbares) Mittel dar, um den Aufbau besser erkennbar maßgeblichen schadensbegründenden Ereignisses i.S.v. Art. 97 zu machen. Dass dies einer vom Gebrauchszweck geforderten Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 der Ort, TI - BGH: Internationale Zuständigkeit bei Markenrechtsverstößen JF - Computer und Recht DO - 10.9785/cr-2018-340311 DA - 2018-03-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/de-gruyter/bgh-internationale-zust-ndigkeit-bei-markenrechtsverst-en-gYAbD3GV0Z SP - 185 EP - 185 VL - 34 IS - 3 DP - DeepDyve ER -