TY - JOUR AU1 - Czepluch, Anna-Katharina AB - JR 1993 Heft 6 Czepluch, Vortragsbericht Juristische Gesellschaft zu Berlin ten (und dies, obwohl das Urteil des SchöffG ,,als gegenstandslos aufzuheben"84 war). Richtigerweise handelt es sich hierbei um eine Analogie zu §331, da das LG ja insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln hat85, mithin das ,,Substrat" für die direkte Anwendung des §331 fortgefallen ist. Mit Blick auf die Ausführungen unter 1/7 3 ist dieser Entscheidung i. E. zuzustimmen. Auch könnte das Urteil Anlaß dazu geben, die m. E. abzulehnende86 Auffassung (insbesondere) der Rechtsprechung87 neu zu überdenken, §331 bewirke eine wie auch immer geartete Teilrechtskraft, macht der BGH doch (in der hiesigen Entscheidung) die Verbindung analog § 4 u. a. davon abhängig, daß ,,keine Teilrechtskraft eingetreten"** ist. Die unterlassene Kennzeichnung der Analogie zu §331 weist auf zwei weitere dogmatisch-begriffliche ,,Angriffspunkte" hin, die in der Auseinandersetzung mit der Judikatur beachtet werden sollten: Hatte das LG noch eine Verbindung ,,gem. §4" angenommen89, so korrigiert der BGH dies in seinem Urteil90 zutreffend. Dies könnte zumindest auf ein diesbezüglich z. Zt. noch wenig ausgeprägtes Problembewußtsein (bei den Tatgerichten) hindeuten91. Weiterhin führt der BGH92 unter Hinweis auf MeyerGoßner93 aus, das Urteil des SchöffG sei ,,als gegenstandslos aufzuheben". Bisher fehlt dafür hier wie anderswo eine tragfähige dogmatische TI - Die Effektivität von Recht als Rechtsproblem JF - Juristische Rundschau DO - 10.1515/juru.1993.1993.6.233 DA - 1993-01-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/de-gruyter/die-effektivit-t-von-recht-als-rechtsproblem-CdZBH0J0dZ SP - 233 EP - 234 VL - 1993 IS - 6 DP - DeepDyve ER -