TY - JOUR AU - OLG Koblenz, AB - 422 MedR 2001, Heft 8 Rechtsprechung materiellen Schäden zusätzlich aus einer schuldhaften Ver- die vom Berufungsgericht offengelassene Frage stellen, ob letzung der Sorgfaltspflichten des Behandlungsvertrages. dem Kl. tatsächlich ein Hinweis auf das Risiko einer Pe- Die vom Bekl. durchgeführte Aufklärung sei schon deshalb ronaeusparese erteilt worden ist. Hierauf kommt es jedoch ungenügend gewesen, weil der Bekl. nach dem Ergebnis im Streitfall nicht an, weil bereits das oben zu 1. erörterte der Beweisaufnahme den Kl. nicht auf das schwerste Risiko Aufklärungsversäumnis die Haftung des Bekl. für die ge- des Eingriffs, das Risiko einer Querschnittslähmung, ausrei- samten Folgen des Eingriffs prägt. chend hingewiesen habe. Allein wegen der dadurch fehlen- b) Angesichts dieser Besonderheiten des Falles geht es den Grundaufklärung sei die Aufklärung demzufolge defi- entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch nicht zitär. Defizitär sei die Aufklärung darüber hinaus aber auch um einen Mangel der Grundaufklärung. Der Senat hat die- deshalb, weil der Kl. nicht auf das Risiko einer Impotenz sen Begriff bisher zur Begründung der Haftung aus einem hingewiesen worden sei, die nach den Ausführungen der Aufklärungsfehler nur für eine ganz besondere Fallgruppe gerichtlich bestellten Sachverständigen auch bei einer regel- herangezogen, wenn es, wie etwa im Urt. v. 14. 11. 1995 TI - Ersatzansprüche eines Grundwehrdienstleistenden nach truppenärztlicher Behandlung im Bundeswehrzentralkrankenhaus JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500100511 DA - 2001-08-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/ersatzanspr-che-eines-grundwehrdienstleistenden-nach-truppen-rztlicher-pyX6zuS6AE SP - 422 EP - 423 VL - 19 IS - 8 DP - DeepDyve ER -