TY - JOUR AU1 - Bayer. LSG, AB - Rechtsprechung MedR 2000, Heft 6 289 das BSG auch in seiner Entscheidung v. 18. 6. 1997 – 6 Leistungsträger im Einzelfall auf Verlangen Auskunft zu RKa 8/97 – aus (s. a. Beschl. des LSG Nordrh.-Westf. in geben, soweit es für die Durchführung von dessen Auf- Breithaupt 1996, 882). Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 des § 276 gaben nach diesem Gesetzbuch erforderlich und (1.) es ge- SGB V wurde durch das Gesetz zur Änderung von Vor- setzlich zugelassen ist oder (2.) der Betroffene im Einzelfall schriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozial- eingewilligt hat. Die Herausgabe von Unterlagen an den daten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (2. Gesetz Kl. ist in § 276 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB V gesetzlich zu- zur Änderung des Sozialgesetzbuches – 2. SGB-ÄndG) v. gelassen. Der (Zahn)arzt ist deshalb verpflichtet, im Einzel- 13. 6. 1994 (BGBl. I S. 1229) eingefügt. Durch das 2. SGB- fall auf Anforderung des Kl. Auskunft zu erteilen, soweit ÄndG wurde auch in Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 der bisher ver- es für die Durchführung von dessen Aufgaben erforderlich wendete Begriff „personenbezogene Daten“ durch den Be- ist (s. hierzu Kamps/Kiesecker, MedR 1997, 216 ff.; und griff TI - Pflicht des Vertragszahnarztes zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Schadensbeschwerdeausschuß der Kassenzahnärztlichen Vereinigung JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500050391 DA - 2000-06-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/pflicht-des-vertragszahnarztes-zur-herausgabe-von-pFgYr1RPMM SP - 289 EP - 291 VL - 18 IS - 6 DP - DeepDyve ER -