TY - JOUR AU - Steinhilper, Gernot AB - MedR 2003, Heft 6 339 FORUM nicht berechtigt ist, einen Aus-, Weiterbildungs- oder Ent- Gernot Steinhilper lastungsassistenten für Leistungen im Rahmen seines Er- mächtigungskataloges zu beschäftigen. Die Vorschrift in der Persönliche Leistungserbringung Ärzte-ZV sieht lediglich vor, dass sich der ermächtigte Arzt des ermächtigten Krankenhausarztes – Erwide- in bestimmten Fällen vertreten lassen darf; auf die Parallelre- rung auf Kuhla, MedR 2003, 25 ff. gelungen für Assistenten wird indessen nicht verwiesen. Diese Einschränkung durch das Vertragsarztrecht macht I. Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung auch Sinn; denn der Krankenhausarzt wird in aller Regel in der vertragsärztlichen Versorgung allein aufgrund seiner persönlichen Qualifikation zur ergän- zenden Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in in einem bestimmten Bereich ermächtigt. Das BSG hält daher Der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung der vertragsärztlichen Versorgung wirft immer wieder Aus- konsequenterweise eine Institutsermächtigung in den Fällen legungsfragen auf. In der Vergangenheit haben Verstöße für unzulässig, in denen die Leistungserbringung von per- hiergegen schon mehrfach zu Disziplinarverfahren, Entzie- sönlichen Qualifikationen des Arztes abhängt . Der er- hungsverfahren und auch Ermittlungs- sowie Strafverfahren mächtigte Arzt muss also seine ärztliche Leistung persönlich (mit Verurteilungen) geführt. erbringen. Zu Recht hat daher das LSG Bad.-Württ. die Als besonders schwierig erweist sich der Grundsatz der Genehmigung eines Entlastungsassistenten TI - Persönliche Leistungserbringung des ermächtigten Krankenhausarztes – Erwiderung auf Kuhla, MedR 2003, 25 ff. JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s00350-003-0942-3 DA - 2003-06-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/pers-nliche-leistungserbringung-des-erm-chtigten-krankenhausarztes-otOAC5t6R4 SP - 339 EP - 340 VL - 21 IS - 6 DP - DeepDyve ER -