TY - JOUR AU - Leimenstoll, Ulrich AB - 96 MedR (2017) 35: 96–102 Leimenstoll, Das Verhältnis der Vertragsärzte zu den Krankenkassen 4. Schwierig könnte es für den Gesetzgeber des BGB zusammenhang fraglicher Regelungen zu dem des § 1904 werden. Was der Erste Senat fordert, kann nach hier ver- BGB wird hier für enger als der zu § 1906 BGB gehalten. tretener Ansicht nicht durch einen neuen § 1906 Abs. 3b Allerdings empfiehlt es sich auch nicht, § 1904 BGB um BGB, der nichts anderes beinhalten würde als Ziffer 3 des weitere Absätze zu vermehren. Statt dessen sollte darüber Tenors der Entscheidung, erf üllt werden. Denn eine solche nachgedacht werden, einen neuen § 1904 a BGB zu ent- Vorschrift würde nicht in die Systematik von § 1906 BGB werfen, der die Inhalte von § 1906 Abs. 3, 3a und die durch passen. Es geht in dieser Vorschrift primär um die Unter- die hier kritisierte Entscheidung aufgeworfenen Inhalte bringung zur Abwehr von der betreuten Person drohenden in drei überschaubaren Absätzen aufnehmen könnte. Da Gefahren und ihre materiellen und prozessualen Voraus- eine solche Vorschrift wohl die Überschrift „Genehmi- setzungen. Schon die Regelungen der Abs. 3 und 3a zur gung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaß- Zwangsbehandlung in der Unterbringung sind hier streng nahmen“ erhalten müsste, TI - Das Verhältnis der Vertragsärzte zu den Krankenkassen aus dem Blickwinkel des Wirtschaftsstrafrechts – Anmerkungen zu BGH, Beschl. v. 16.8.2016 – 4 ... JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s00350-016-4505-9 DA - 2017-02-14 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/das-verh-ltnis-der-vertrags-rzte-zu-den-krankenkassen-aus-dem-orHyA4veD0 SP - 96 EP - 102 VL - 35 IS - 2 DP - DeepDyve ER -