TY - JOUR AU1 - Kröber, Hans-Ludwig AB - 162_163_Kröber_FPPK_0025 13.02.2007 13:58 Uhr Seite 162 Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2007) 1 : 162–163 DOI 10.1007/s11757-007-0025-9 BLITZLICHT Hans-Ludwig Kröber Verurteilte lernt und akzeptiert Verstehen der Tat als solcher, son- zum Beispiel, dass eine Vergewalti- dern es geht um die Gründe, warum Die Auseinandersetzung mit der Tat gung nichts mit Sex zu tun hat, son- gerade diese Person damals diese dern ein männliches Ritual ist zur Tat begangen hat. Das hat zu tun „Weil der Verurteilte sich nicht – Herstellung von Macht und mit überdauernden Einstellungen, oder nicht hinreichend – mit der Tat Demütigung der Frau. Er wird be- Sichtweisen, Denkmustern, Reakti- auseinandergesetzt hat, kann eine fähigt, dies einem externen Gutach- onsmustern dieser Person. Die Tat vorzeitige Entlassung aus der Haft ter so vorzutragen, auch wenn es aus wird zu einem Knotenpunkt der nicht empfohlen werden“. „Weil er seinem Mund noch lebensferner Biographie, an dem sich vieles ver- sich auf die Deliktbearbeitung nicht klingt als bereits beim Therapeuten. deutlichen lässt. Die buntscheckige eingelassen hat, kann eine Entlas- Immerhin ist damit das beunruhi- Serie früherer Straftaten lässt sich sung aus der Maßregel nicht befür- gende und so gar nicht nachlas- lesen als eine differenzierte, wenn wortet werden.“ Es ist dies ein TI - Die Auseinandersetzung mit der Tat JF - Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie DO - 10.1007/s11757-007-0025-9 DA - 2007-01-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/die-auseinandersetzung-mit-der-tat-laucBQ4lVK SP - 162 EP - 163 VL - 1 IS - 2 DP - DeepDyve ER -