TY - JOUR AU - Ratzel, Rudolf AB - 560 MedR 2000, Heft 12 AUFSÄTZE Rudolf Ratzel Medizinproduktegesetz, Qualitätssicherung und Ressourcensteuerung – unter besonderer Berücksichtigung der Wiederaufbereitung von „Einmal-Artikeln“ A. Das Qualitätssicherungssystem des MPG los wäre. So kann die fehlende Meldung sowohl für Her- nach dem Inverkehrbringen steller als auch Anwender haftungsrechtlich relevant wer- den, wenn durch eine rechtzeitige Meldung die Schädi- 1. Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung gung weiterer Personen hätte vermieden werden können. entsprechend sowie unter Beachtung der allgemeinen Re- Funktionsstörungen und deren Meldung, soweit sie der geln der Technik errichtet, betrieben und angewendet Meldepflicht unterliegen, sind im Medizinproduktebuch zu werden. Die §§ 22 und 23 MPG schreiben im Grunde ge- dokumentieren. nommen die bisherigen §§ 6–16 der Medizingeräteverord- 2. § 10 MPBetreibV enthält Vorschriften zur Patien- nung (MedGV) fort. Die Vorschriften sollen sicherstellen, teninformation bei aktiven implantierbaren Medizinpro- dass die Qualität eines Medizinproduktes auch nach seinem dukten. Sie geht insoweit über die Vorschriften der ärzt- erstmaligen Inverkehrbringen während der ihm bestimmten lichen Dokumentation hinaus, als die für die Implantation Verwendungszeit erhalten bleibt. Die Trennung der Vor- verantwortliche Person verpflichtet wird, dem Patienten schriften in § 22 MPG für aktive Medizinprodukte und nach Abschluß der Implantation eine schriftliche Informa- § 23 MPG für nicht aktive Medizinprodukte TI - Medizinproduktegesetz, Qualitätssicherung und Ressourcensteuerung – unter besonderer Berücksichtigung der Wiederaufbereitung von “Einmal-Artikeln” JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500000336 DA - 2000-12-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/medizinproduktegesetz-qualit-tssicherung-und-ressourcensteuerung-unter-kZi7I70NF7 SP - 560 EP - 564 VL - 18 IS - 12 DP - DeepDyve ER -