TY - JOUR AU - Ulsenheimer, Klaus AB - Anaesthesist Editorial 1999 · 48:205–206 © Springer-Verlag 1999 Klaus Ulsenheimer • München Grenzen intensivmedizinischer Behandlungspflicht: nicht alles Machbare muß auch gemacht werden Wo genau der Bereich des Humanen Aber diese Tugenden allein helfen dem Am Ende muß man Menschen auch in der Medizin endet und der Bereich sterben lassen, statt sie stets so lang wie Arzt, der vor der Entscheidung: Behand- des Inhumanen beginnt, war schon im- möglich am Leben zu erhalten. Hier ist lungsabbruch oder Behandlungsfortset- mer eine schwierige Frage, und sie ist nicht bloß für den Patienten, sondern zung steht, nur bedingt weiter. Denn es durch den ungeheuren medizinischen auch für den Arzt und nicht zuletzt die geht dabei nicht nur um eine medizi- Fortschritt vielfach noch schwieriger ge- Angehörigen Gelassenheit angesagt, al- nisch-ethische, sondern auch und vor worden. Ich nenne beispielhaft nur die lerdings kein Nichtstun. Statt die Men- allem um eine rechtliche Problematik, Fortpflanzungsmedizin, die Organ- schen bloß an den schon sprichwörtli- so daß die Vorgaben des Rechts mit in transplantation und die Intensivmedi- chen Schläuchen sterben zu lassen, ist die nötigen Erwägungen einzubeziehen zin: Hier gibt es Möglichkeiten natur- eine Sterbebegleitung angebracht, etwa sind. Insoweit ist anerkannt, daß nicht wissenschaftlich-technischer Entschei- jene, die die TI - Grenzen intensivmedizinischer Behandlungspflicht: nicht alles Machbare muß auch gemacht werden JF - Der Anaesthesist DO - 10.1007/s001010050691 DA - 2014-05-27 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/grenzen-intensivmedizinischer-behandlungspflicht-nicht-alles-machbare-ca4ZKjHwTR SP - 205 EP - 206 VL - 48 IS - 4 DP - DeepDyve ER -