TY - JOUR AU1 - LSG Nordrh.-Westf., AB - 282 MedR 1998, Heft 6 Rechtsprechung dem Vertragsarztsitz in seinem Privathaus zugelassen ist und mit einem dort bereits tätigen Vertragsarzt desselben Fach- dort die wesentlichen vertragsärztlichen Tätigkeiten aus- gebiets ausüben will und sich die Partner der Gemein- führen wird. Wegen dieser räumlichen Trennung zwischen schaftspraxis gegenüber dem Zulassungsausschuß zu einer der Vertragsarztpraxis des Beigeladenen zu 1) und den Leistungsbegrenzung verpflichten, die den bisherigen Pra- Räumen des Pathologischen Instituts im Krankenhaus ist xisumfang nicht wesentlich überschreitet“. Mit der Ein- auch eine Gefahr des Verstoßes gegen die nach § 32 Abs. 1 führung des sog. Job-sharing-Modells (vgl. Beschlußemp- Satz 1 Ärzte-ZV, § 15 BMV-Ä bestehende Pflicht zur per- fehlung und Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit, sönlichen Leistungserbringung im Bereich der vertragsärzt- BT-Dr. 13/7264, S. 65, zu Art. 1 Nr. 27c) erlaubt das Ge- lichen Versorgung nicht zu erkennen. Die von dem Beige- setz nunmehr ausdrücklich, daß sich zwei Vertragsärzte die ladenen zu 1) in den Räumen des Krankenhauses und mit bisher von einem Arzt geleistete vertragsärztliche Tätigkeit dem dortigen Hilfspersonal beabsichtigten Labortätigkeiten, teilen. die aus dem Einbetten, Schneiden und Färben des entnom- Nach alledem ist die vom Bekl. vorgenommene Zulas- menen Körpermaterials bestehen, gehen der eigentlichen sung des Beigeladenen zu 1) TI - Altersgrenze für das Enden der Zulassung als Vertragsarzt JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500050111 DA - 1998-06-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/altersgrenze-f-r-das-enden-der-zulassung-als-vertragsarzt-adIdIpbieh SP - 282 EP - 289 VL - 16 IS - 6 DP - DeepDyve ER -