TY - JOUR AU - Laufs, A. AB - 434 MedR 2001, Heft 8 Rechtsprechung BVerfG, StV 1991, 458) berufen. Soweit im Hintergrund einen Vorgang handelt, der mit den übrigen Pflichtverlet- seiner Ausfälle daher verletztes Gerechtigkeitsgefühl, frühe- zungen in keinem äußeren oder inneren Zusammenhang res tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten anderer steht und daher völlig selbständig beurteilt werden muß oder die Überzeugung, in einer berufspolitischen Angele- (Jähnke, a.a.O., S. 945). genheit die besseren Argumente zu haben, gestanden haben In einem solchen Fall darf allerdings nach Art. 61 Abs. 3 sollten, kann dies ausschließlich im Rahmen der Rechtsfol- HKaG neben der strafgerichtlichen Verurteilung ein Ver- genentscheidung Berücksichtigung finden. weis oder eine Geldbuße nur in Ausnahmefällen verhängt IV. 1. Der Ahndung dieses Verhaltens im berufsgericht- werden (Bay. LandesberufsG für die Heilberufe, Bay- lichen Verfahren steht nicht die Vorschrift des Art. 61 Abs. 3 ObLGSt 1988, 55; Sammlung berufsgerichtlicher Entschei- HKaG entgegen, derzufolge dann, wenn bereits ein Gericht dungen der Heilberufsgerichte, B 1.2 Nr. 36). Denn der wegen desselben Verhaltens eine Strafe verhängt hat, eine Gesetzgeber geht davon aus, daß durch die strafrechtliche Maßnahme nach Art. 61 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 HKaG (Ver- Ahndung in der Regel zugleich die berufsrechtlichen Be- weis oder Geldbuße) nur dann verhängt werden darf, wenn TI - E. Iliadou, Forschungsfreiheit und Embryonenschutz. Eine verfassungseuroparechtliche Untersuchung der Forschung an Embryonen JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500100520 DA - 2001-08-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/e-iliadou-forschungsfreiheit-und-embryonenschutz-eine-W0bTxTL0XM SP - 434 EP - 434 VL - 19 IS - 8 DP - DeepDyve ER -