TY - JOUR AU1 - , AB - Bundesgesundheitsbl - Empfehlungen Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 1999 · 42: 360–361 © Springer-Verlag 1999 Arbeitskreis Lebensmittel- chemischer Sachverständiger der Länder und des BgVV Der Arbeitskreis Lebensmittelchemi- Beurteilungsgrundlagen zwischen zwei Mitgliedsstaaten über scher Sachverständiger der Länder und dasselbe Produkt angewandt werden. Die Beurteilung stützt sich auf Rechts- des Bundesinstituts für gesundheitli- So kann ein Erzeugnis, das in einem chen Verbraucherschutz und Veterinär- normen, Kommentare und Gerichtsent- Mitgliedsstaat nach der allgemeinen medizin (BgVV) hat auf seiner 72. Sit- scheidungen sowohl auf nationaler als Verkehrsauffassung Lebensmittel ist, zung vom 30.9. bis zum 1.10.1998 in auch EU-Basis wie auch auf die Erfah- im anderen Mitgliedsstaat als Arznei- Karlsruhe beschlossen, folgende Stel- rungen der in der Arbeitsgruppe vertre- mittel beurteilt werden. lungnahme zu veröffentlichen: tenen Berufsgruppen in der täglichen Innerhalb Deutschlands sollte eine Praxis der Beurteilung von solchen Er- unterschiedliche Beurteilung gleicharti- Lebensmittel oder Arznei- zeugnissen. ger Erzeugnisse mit der gleichen Zweck- mittel – Leitlinien für eine bestimmung vermieden werden. Abgrenzung Folgende Grundsätze sind insbesondere 5. Bei der Einstufung eines Erzeugnisses zu beachten: als Lebensmittel oder Arzneimittel ist Anlaß und Zielsetzung insbesondere zu prüfen: 1. Lebensmittel sind Erzeugnisse im Sin- 5.1 Die Zweckbestimmung durch den Insbesondere seit Öffnung des europäi- ne des § 1 LMBG TI - Arbeitskreis Lebensmittel-chemischer Sachverständiger der Länder und des BgVV JF - Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz DO - 10.1007/s001030050118 DA - 1999-04-14 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/arbeitskreis-lebensmittel-chemischer-sachverst-ndiger-der-l-nder-und-VzCnnyU4zY SP - 360 EP - 361 VL - 42 IS - 4 DP - DeepDyve ER -