TY - JOUR AU - OLG Stuttgart, AB - 374 MedR 1999, Heft 8 Rechtsprechung digen ebensowenig wie Veröffentlichungen wissenschaft- Zur Organisationsverantwortung lichen Charakters absoluten Schutz (vgl. BGH, NJW 1978, des Klinikdirektors (Psychiatrie) 751, 752). – strafrechtliche Würdigung und Folgen b) Nach diesen Grundsätzen hat das Berufungsgericht StPO §§ 172 ff., 153a; StGB §§ 13, 222 die Klage auf Widerruf zu Recht abgewiesen. Die be- anstandete Äußerung des Bekl. hat das Berufungsgericht 1. Im Klageerzwingungsverfahren kann § 153a StPO dann ausnahmsweise entsprechend angewendet wer- ohne Rechtsfehler als Verdachtsdiagnose aufgrund bloßen den, wenn statt der Staatsanwaltschaft das Oberlandes- Besichts gewürdigt. Das beanstandet auch die Revision gericht die gesamten Ermittlungen geführt hat, die Ge- nicht. neralstaatsanwaltschaft mit dieser Verfahrensweise ein- Diese Verdachtsdignose beinhaltet die Wertung, beim verstanden ist und die sonstigen Voraussetzungen die- Kl. hätten nicht näher dargelegte „Zeichen“ vorgelegen, ser Bestimmung vorliegen. die für den Fachmann auf eine „chronische Alkoholintoxi- 2. Der verantwortliche Arzt einer psychiatrischen kation“ hindeuten könnten. Das ist entgegen der Ansicht Klinik für Kinder und Jugendliche hat dafür Sorge zu der Revision nicht die Mitteilung (beliebiger, nicht näher tragen, daß eine 17jährige Patientin, bei der eine latente bezeichneter) Tatsachen, sondern die Wiedergabe der auf Suizidalität diagnostiziert worden ist, bei ihrer Auf- nahme in die Klinik auf TI - Zur Organisationsverantwortung des Klinikdirektors (Psychiatrie) – strafrechtliche Würdigung und Folgen JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500050292 DA - 1999-08-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/zur-organisationsverantwortung-des-klinikdirektors-psychiatrie-Tl6WUJZF0A SP - 374 EP - 376 VL - 17 IS - 8 DP - DeepDyve ER -