TY - JOUR AU - Saarl. OLG, AB - MedR 2001, Heft 2 91 RECHTSPRECHUNG Die Kl. hat durch am 18. 5. 1988 zugestellte Klage die Landes- Zeitliche Grenzen der Rechtskraft hauptstadt Saarbrücken, die Rechtsvorgängerin der Bekl. zu 1) sowie in Arzthaftungssachen die Beklagten zu 2) und 3) des vorliegenden Rechtsstreits gesamt- ZPO § 322 schuldnerisch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000 DM, Feststellung der Schadensersatzpflicht für den gesamten Schaden Wird eine auf einen Behandlungsfehler gestützte Kla- aus der Operation v. 12. 8. 1986 und Zahlung eines Schmerzensgel- ge rechtskräftig abgewiesen, steht einem erneuten des in Höhe von 80 000 DM in Anspruch genommen. Die Kl. hat Klagebegehren, mit dem der Patient einen dem Be- geltend gemacht, infolge der bei der Operation v. 12. 8. 1986 unter- handlungsgeschehen zu Grunde liegenden weiteren Be- laufenen Fehlleistungen habe sie Verwachsungen und Wucherungen handlungsfehler rügt, die Rechtskraft des Vorprozesses davongetragen; ihre Darmfunktion sei auf Lebenszeit gestört. Diese entgegen. Die Rechtskraft des Vorprozesses ergreift Klage wurde durch Urt. des Senats v. 27. 10. 1993 – 1 U 108/93-16- sämtliche dem Behandlungsgeschehen möglicherweise – rechtskräftig abgewiesen. anhaftende Kunstfehler unabhängig davon, ob sie von Zwecks Entfernung von Verwachsungen wurde bei der Kl. am dem Patienten im Einzelnen vorgetragen wurden. 17. 7. 1996 TI - Zeitliche Grenzen der Rechtskraft in Arzthaftungssachen JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500000402 DA - 2001-02-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/zeitliche-grenzen-der-rechtskraft-in-arzthaftungssachen-RaHFUcl3b4 SP - 91 EP - 93 VL - 19 IS - 2 DP - DeepDyve ER -