TY - JOUR AB - Diese Begründung ist jedoch nur eine allgemeine, den Standpunkt des Rechts erläuternde. Sie begründet die Ablehnung eines Teils der Berufung im gegenwärtigen Stadium der Prozeßführung. Sie kann aber nur gelten für den Fall, daß Beschädigter sich m it seinen Ansprüchen in den Grenzen hält, die durch seine Lebens- und Erwerbsverhältnisse vor dem Unfall und durch die Einwirkungen der Verletzung auf diese Verhältnisse gegeben sind. Wenn Verletzter über diese Grenzen hinaus seine Forderungen ins Maßlose erweitert, so daß dem Ersatzpflichtigen überhaupt nicht zugemutet werden kann, sieh m it ihm in von vornherein unfruchtbare Verhandlungen einzulassen, so entsteht, wie m it Recht geltend gemacht w erden kann, die Frage, ob mitwirkendes Verschulden des Kranken nicht gemäß § 254, Abs. 2, B.G .B . in B etracht zu ziehen ist, das die E rsatzpflicht des Schädigers evtl, aufhebt. (§ 254, 1, B. G. B.) Dieser letztere Fall liegt im gegebenen Falle möglicherweise vor. Der Schädiger (Eisenbahnfiskus) h at weitgehendes Entgegenkommen gezeigt. Die Ansprüche des Klägers erscheinen auf den ersten Blick sehr hoch. Entscheidung hierüber muß besonderem Gerichtsverfahren Vor­ behalten bleiben. Junius. Einfache Lappenextraktion der senilen Katarakt mit Iriswurzelinzision. Von Prof. Elschnig-Vra.". Areh. f. Augenli. 69. 1911. Heft 4. Nach Elschnig ist im TI - Therapeutische Umschau JF - Ophthalmologica DO - 10.1159/000292895 DA - 2010-01-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/karger/therapeutische-umschau-M7QCondQQS SP - 477 EP - 481 VL - 26 IS - 5 DP - DeepDyve ER -