TY - JOUR AU1 - Vogeler, Marcus AB - Rezensionen MedR (2012) 30: 421–422 421 anlasse die Rechtsprechung Ärzte zu einem übermäßigen Einsatz der zur Verfügung stehenden diagnostischen Verfahren und trage da- Heidelberger Kommentar. Arztrecht. mit zur Ressourcenverknappung bei. Er mahnt: „Die Erkenntnisse Krankenhausrecht.Medizinrecht (HK-AKM). der ökonomischen Analyse des Haftungsrechts können in der Dis- kussion nicht länger gänzlich unberücksichtigt bleiben.“ So richtig Herausgegeben von Hans-Jürgen Rieger, Franz-Josef Dahm dieser Hinweis ist, so wichtig ist doch das Haftungsrecht in seiner und Gernot Steinhilper. Verlag C. F.Müller, Heidelberg, Lo- Schutzfunktion für den Patienten, vielleicht viel stärker präventiv seblattsammlung, hier: 38. u. 39. Erg.-Lfg. 2011 als restriktiv. Genau deshalb kann man auch seiner Absage an die mögliche Ersetzung der Haftung durch eine spezielle „Heilbehand- Der Heidelberger Kommentar hat die Feuerprobe der Loseblattsamm- lungsrisikoversicherung“ nur zustimmen. Die Bearbeitung von Kat- lung bestanden: Mittlerweile auf drei Bände angewachsen enthält zenmeier sollte Pflichtlektüre für den Gesetzgeber sein, der aktuell er zu allen wichtigen Fragen des Medizinrechts aktuelle, zum Teil über die Implementierung des „Behandlungsvertrages“ in das BGB hochwissenschaftliche, aber auch der Praxis dienende Ausarbeitun- nachdenkt (vgl. dazu den Referentenentwurf eines Patientenrechte- gen zu den wichtigsten Stichworten des Medizinrechts. Die Anlage gesetzes). Das neue Kapitel „Gendiagnostik“ von Hübner/Pühler be- dieses Werkes unterscheidet sich vom herkömmlichen TI - Staatshaftung gemäß Art. 34 GG für Ethikkommissionen im Sinne des Arzneimittel- und des Medizinproduktegesetzes – Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik ... JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s00350-012-3174-6 DA - 2012-06-21 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/staatshaftung-gem-art-34-gg-f-r-ethikkommissionen-im-sinne-des-LfAMwO270q SP - 421 EP - 422 VL - 30 IS - 6 DP - DeepDyve ER -