TY - JOUR AU1 - OVG Nordrh.-Westf., AB - Rechtsprechung MedR 2000, Heft 7 333 ausgeführt, dass sie die Gebrauchsinformationen in der forderungen gestellt, insbesondere spielt die Integration Packungsbeilage nicht gelesen habe. Dies beruhte nicht auf des Ausländers in die hiesigen Berufs- und Lebensver- einem Versehen, sondern auf einer bewusst getroffenen hältnisse eine Rolle (BVerwG, MedR 1992, 54). So Entscheidung der Kl. Zur Begründung hat sie ausgeführt, müssen die persönlichen und beruflichen Verhältnisse dass sie den Inhalt von Packungsbeilagen nicht lese, da sie des Antragstellers Besonderheiten aufweisen, die ihn von sie – mit ihren Worten – „eh’ nicht verstehe“. Als Allge- dem Regelfall des Ausländers, der als nicht approbierter meingut darf dabei allerdings das Wissen vorausgesetzt wer- Arzt in der Bundesrepublik ärztlich tätig ist, wesentlich den, dass praktisch alle Medikamente in Ausnahmefällen unterscheiden. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Inte- unerwünschte Nebenwirkungen nach sich ziehen können. gration in beruflicher Hinsicht stattgefunden hat, kön- Ignoriert die Kl. aber komplett die vorgesehenen Hinweise nen dabei Zeiten, in denen sich der ausländische Arzt auf alle vorhandenen Gefahren, ist es nicht glaubhaft, dass seiner ärztlichen Aus- und Weiterbildung gewidmet hat, sie die Einnahme des Medikamentes allein durch den Hin- nicht berücksichtigt werden. weis auf das Thromboserisiko in Zweifel gezogen hätte, wenn TI - Zur Erteilung der Approbation an ausländische Ärzte JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500000272 DA - 2000-07-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/zur-erteilung-der-approbation-an-ausl-ndische-rzte-6ELISQ3cFN SP - 333 EP - 335 VL - 18 IS - 7 DP - DeepDyve ER -