TY - JOUR AU - Nassauer, A. AB - Bundesgesundheitsbl - Originalien und Übersichtsarbeiten Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2001 · 44:491–497 © Springer-Verlag 2001 A. Nassauer • Robert Koch-Institut, Berlin Umsetzung des Infektions- schutzgesetzes (IfSG) – Aufgaben für die Arbeitsmedizin? Zur Kooperation von Gesundheitsämtern und Betriebsärzten Zusammenfassung telbetrieben erfolgt gem. § 43 Abs. 1 IfSG in nungsgesetzes. Diese Bezeichnung ver- mündlicher und schriftlicher Form durch das anlasst juristisch ungeübte Leser zu der Das Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) war Gesundheitsamt. Die Wiederholungsbeleh- Annahme, dass der Gesetzgeber das 40 Jahre geltendes Recht und ist am rungen haben danach in den Betrieben jähr- BSeuchG in einigen Passagen zwar ge- 1.1.2001 durch das im Juli 2000 im Bundes- lich zu erfolgen. Sie sind zwar Sache des Un- ändert, aber im Wesentlichen alles beim gesetzblatt verkündete Infektionsschutzge- ternehmers, aber wegen der medizinischen Alten gelassen habe. Wäre dies das An- setz (IfSG) abgelöst worden. Das IfSG hat be- Inhalte sollte auch hierfür wieder ärztlicher liegen gewesen, hätte der Bundestag ein währte Vorschriften aus dem BSeuchG über- Sachverstand herangezogen werden. Gerade Artikelgesetz zum BSeuchG beraten und nommen, enthält aber zum Meldewesen, zur in diesem Bereich sind Absprachen und ge- verabschiedet. Richtig ist, dass bewähr- Krankenhaushygiene, für Gemeinschaftsein- genseitige Unterstützung von ÖGD und Be- te Vorschriften des BSeuchG übernom- TI - Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – Aufgaben für die Arbeitsmedizin? Zur Kooperation von Gesundheitsämtern und Betriebsärzten JF - Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz DO - 10.1007/s001030170023 DA - 2001-05-16 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/umsetzung-des-infektionsschutzgesetzes-ifsg-aufgaben-f-r-die-5u9L2RArfx SP - 491 EP - 497 VL - 44 IS - 5 DP - DeepDyve ER -