Get 20M+ Full-Text Papers For Less Than $1.50/day. Start a 14-Day Trial for You or Your Team.

Learn More →

EG-Kommission: Arbeitspapier zu Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierhäuser ¼ Begleitunterlagen

EG-Kommission: Arbeitspapier zu Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und... ZBB-Dokumentation ZBB 2/03 lyse sind, das Absatzrisiko oder vergleichbare Garantien übernimmt oder übernommen hat. Anzugeben ist nur die letzte Emission von den Wertpapieren, die Gegenstand der Analyse sind. 7. Betreuung der analysierten Wertpapiere (§ 34b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WpHG) Eine Betreuung der analysierten Wertpapiere an der Börse oder am Markt ist nur dann nach dieser Vorschrift offen zu legen, wenn die Betreuung aufgrund eines mit dem Emittenten und nicht einem Dritten (z. B. einer Börse) abgeschlossenen Vertrages erfolgt. 8. Nachprüfbarkeit Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben die in § 34b WpHG und dieser Bekanntmachung geregelten Pflichten so zu erfüllen, dass deren Einhaltung im Rahmen einer Prüfung nach § 35 Abs. 1 oder § 36 Abs. 1 WpHG nachvollzogen werden kann. EG-Kommission: Arbeitspapier zu Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierhäuser ... Begleitunterlagen Die Europäische Kommission hat im November 2002 ein Arbeitspapier veröffentlicht, in dem sie ihre aktuellen Vorstellungen über die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierhäuser darlegt. Mit der Überarbeitung dieser Vorschriften, die Teil des EU-Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ist, wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Rahmen zu modernisieren, zu ergänzen, stärker an die Risiken anzupassen und die Finanzinstitute zu einem besseren Risikomanagement anzuhalten. Die neuen EU-Rahmenvorschriften sollen Ende 2006 zeitgleich http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft de Gruyter

EG-Kommission: Arbeitspapier zu Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierhäuser ¼ Begleitunterlagen

Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft , Volume 15 (2) – Apr 1, 2003

Loading next page...
 
/lp/de-gruyter/eg-kommission-arbeitspapier-zu-eigenkapitalanforderungen-f-r-RKcArrVl1g

References

References for this paper are not available at this time. We will be adding them shortly, thank you for your patience.

Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2003 by the
ISSN
0936-2800
eISSN
2199-1715
DOI
10.15375/zbb-2003-0208
Publisher site
See Article on Publisher Site

Abstract

ZBB-Dokumentation ZBB 2/03 lyse sind, das Absatzrisiko oder vergleichbare Garantien übernimmt oder übernommen hat. Anzugeben ist nur die letzte Emission von den Wertpapieren, die Gegenstand der Analyse sind. 7. Betreuung der analysierten Wertpapiere (§ 34b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WpHG) Eine Betreuung der analysierten Wertpapiere an der Börse oder am Markt ist nur dann nach dieser Vorschrift offen zu legen, wenn die Betreuung aufgrund eines mit dem Emittenten und nicht einem Dritten (z. B. einer Börse) abgeschlossenen Vertrages erfolgt. 8. Nachprüfbarkeit Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben die in § 34b WpHG und dieser Bekanntmachung geregelten Pflichten so zu erfüllen, dass deren Einhaltung im Rahmen einer Prüfung nach § 35 Abs. 1 oder § 36 Abs. 1 WpHG nachvollzogen werden kann. EG-Kommission: Arbeitspapier zu Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierhäuser ... Begleitunterlagen Die Europäische Kommission hat im November 2002 ein Arbeitspapier veröffentlicht, in dem sie ihre aktuellen Vorstellungen über die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierhäuser darlegt. Mit der Überarbeitung dieser Vorschriften, die Teil des EU-Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ist, wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Rahmen zu modernisieren, zu ergänzen, stärker an die Risiken anzupassen und die Finanzinstitute zu einem besseren Risikomanagement anzuhalten. Die neuen EU-Rahmenvorschriften sollen Ende 2006 zeitgleich

Journal

Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaftde Gruyter

Published: Apr 1, 2003

There are no references for this article.