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Die Regionalisierung des internationalen Strafrechts

Die Regionalisierung des internationalen Strafrechts Von Ministerialrat Peter Wilkitzki, Bonn Der deutsche Landesbericht zu Thema IV des XIV. Internationalen Strafrechtskongresses -- ,,Die völkerrechtlichen Verbrechen und das staatliche Straf recht"l -- hatte dargelegt, die deutsche Wissenschaft und Praxis hielten den Wunsch nach Schaffung ,,echten" Völkerstrafrechts und seiner weltweiten Ahndung durch einen Internationalen Strafgerichtshof mittelfristig nicht für realisierbar, sondern gäben einem weniger ambitionierten Ansatz, nämlich dem Ausbau des ,,indirekten Modells" in Verbindung mit einer Nutzung und Erweiterung des rechtshilferechtlichen Instrumentariums, den Vorzug. In diesem Rahmen sollten behutsam Modelle regionalen internationalen Strafrechts entwickelt und erprobt werden, die den Kern eines späteren weltweiten Völkerstrafrechts bilden könnten. Nur die Beschränkung auf das Machbare sei geeignet, die Tür für eine Erfüllung kühner Zukunftsvisionen offenzuhalten. Verlauf und Ergebnisse der Beratungen zu Thema IV des XTV Internationalen Strafrechtskongresses2 in Wien haben diesen Trend bestätigt. Einerseits wurde dort anerkannt, daß gegenwärtig nur das ,,indirekte Modell" praktiziert werden kann; andererseits wurde die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs nur für völkerrechtliche Verbrechen im engeren Sinne gefordert und dabei ausdrücklich die Schaffung regionaler internationaler Strafgerichtshöfe angeregt (Nr. II.l, 1.3 der Resolutionen des XIV. Kongresses)3. * Aktualisierte Fassung des deutschen Landesberichts zu Thema IV, Erster Teil, des XV. Internationalen Strafrechtskongresses. Der Bericht folgt in Aufbau und Numerierung http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
0084-5310
eISSN
1612-703X
DOI
10.1515/zstw.1993.105.4.821
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Abstract

Von Ministerialrat Peter Wilkitzki, Bonn Der deutsche Landesbericht zu Thema IV des XIV. Internationalen Strafrechtskongresses -- ,,Die völkerrechtlichen Verbrechen und das staatliche Straf recht"l -- hatte dargelegt, die deutsche Wissenschaft und Praxis hielten den Wunsch nach Schaffung ,,echten" Völkerstrafrechts und seiner weltweiten Ahndung durch einen Internationalen Strafgerichtshof mittelfristig nicht für realisierbar, sondern gäben einem weniger ambitionierten Ansatz, nämlich dem Ausbau des ,,indirekten Modells" in Verbindung mit einer Nutzung und Erweiterung des rechtshilferechtlichen Instrumentariums, den Vorzug. In diesem Rahmen sollten behutsam Modelle regionalen internationalen Strafrechts entwickelt und erprobt werden, die den Kern eines späteren weltweiten Völkerstrafrechts bilden könnten. Nur die Beschränkung auf das Machbare sei geeignet, die Tür für eine Erfüllung kühner Zukunftsvisionen offenzuhalten. Verlauf und Ergebnisse der Beratungen zu Thema IV des XTV Internationalen Strafrechtskongresses2 in Wien haben diesen Trend bestätigt. Einerseits wurde dort anerkannt, daß gegenwärtig nur das ,,indirekte Modell" praktiziert werden kann; andererseits wurde die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs nur für völkerrechtliche Verbrechen im engeren Sinne gefordert und dabei ausdrücklich die Schaffung regionaler internationaler Strafgerichtshöfe angeregt (Nr. II.l, 1.3 der Resolutionen des XIV. Kongresses)3. * Aktualisierte Fassung des deutschen Landesberichts zu Thema IV, Erster Teil, des XV. Internationalen Strafrechtskongresses. Der Bericht folgt in Aufbau und Numerierung

Journal

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaftde Gruyter

Published: Jan 1, 1993

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