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Internationalprivat- und -prozeßrechtliche Probleme des notariell für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiches

Internationalprivat- und -prozeßrechtliche Probleme des notariell für vollstreckbar erklärten... DZWir 3. Jahrgang, April 1993 DEUTSCHE ZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTS RECHT Herausgeber Jürgen F. Baur · Hermann-Wilfried Bayer · Norbert Hörn · Ernst Niederleithinger · Dieter Reuter Rolf A. Schütze · Harm Peter Westermann Aufsätze Rolf A. Schütze' Internationalprivat- und -prozeßrechtliche Probleme des notariell für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiches Das Rechtspflegevereinfachungsgesetz hat durch die Einfügung von § 1044 b in das 10. Buch der ZPO einen neuen Vollstreckungstitel gebracht, der hinsichtlich seiner internationalen Durchsetzbarkeit Probleme aufwirft, da bei Abschluß der zahlreichen internationalen Übereinkommen über die Wirkungsstreckung von gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Titeln der Anwaltsvergleich nicht bekannt war. Die Regelungen über die vollstreckbaren Urkunden1, die gerichtlichen2 und schiedsrichterlichen Vergleiche3 können keine direkte Anwendung finden. Denn der Anwaltsvergleich4 ist gegenüber diesen Titeln etwas anderes. Er stellt ein Novum dar, das zur Entlastung der Gerichte geschaffen worden ist. Allerdings ist der Vollstreckungstitel ohne gerichtliche Mitwirkung dem deutschen Recht nicht fremd. Auch die vollstreckbare notarielle Urkunde ist nach $ 794 Nr. 5 ZPO Vollstreckungstitel. §779 BGB sein5. Das bedeutet zunächst, daß sich sein Zustandekommen und seine Wirksamkeit nach der lex causae bestimmen. Es ist jedoch eine Rechtswahl zulässig6. Nur wenn keine engere Bindung ersichtlich ist, kommt das Recht zur Anwendung, dem das Rechtsverhältnis unterliegt, über http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht de Gruyter

Internationalprivat- und -prozeßrechtliche Probleme des notariell für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiches

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
1439-1589
eISSN
1612-7056
DOI
10.1515/dwir.1993.3.4.133
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Abstract

DZWir 3. Jahrgang, April 1993 DEUTSCHE ZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTS RECHT Herausgeber Jürgen F. Baur · Hermann-Wilfried Bayer · Norbert Hörn · Ernst Niederleithinger · Dieter Reuter Rolf A. Schütze · Harm Peter Westermann Aufsätze Rolf A. Schütze' Internationalprivat- und -prozeßrechtliche Probleme des notariell für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiches Das Rechtspflegevereinfachungsgesetz hat durch die Einfügung von § 1044 b in das 10. Buch der ZPO einen neuen Vollstreckungstitel gebracht, der hinsichtlich seiner internationalen Durchsetzbarkeit Probleme aufwirft, da bei Abschluß der zahlreichen internationalen Übereinkommen über die Wirkungsstreckung von gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Titeln der Anwaltsvergleich nicht bekannt war. Die Regelungen über die vollstreckbaren Urkunden1, die gerichtlichen2 und schiedsrichterlichen Vergleiche3 können keine direkte Anwendung finden. Denn der Anwaltsvergleich4 ist gegenüber diesen Titeln etwas anderes. Er stellt ein Novum dar, das zur Entlastung der Gerichte geschaffen worden ist. Allerdings ist der Vollstreckungstitel ohne gerichtliche Mitwirkung dem deutschen Recht nicht fremd. Auch die vollstreckbare notarielle Urkunde ist nach $ 794 Nr. 5 ZPO Vollstreckungstitel. §779 BGB sein5. Das bedeutet zunächst, daß sich sein Zustandekommen und seine Wirksamkeit nach der lex causae bestimmen. Es ist jedoch eine Rechtswahl zulässig6. Nur wenn keine engere Bindung ersichtlich ist, kommt das Recht zur Anwendung, dem das Rechtsverhältnis unterliegt, über

Journal

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrechtde Gruyter

Published: Jan 1, 1993

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